Was sich bei der Grunderwerbsteuer in Österreich ab 1. Juli ändern wird

MINISTERRAT: DOORSTEP: BABLER / STOCKER / MEINL-REISINGER
Derzeit wird die GrESt erst fällig, wenn eine Gesellschaft 95% der Anteile einer Gesellschaft bezahlt, die im Besitz eines Grundstückes ist.

Nach sechs Beratungen hat der Budgetausschuss des Parlaments nun grünes Licht für das Doppel-Budget 2025/2026 gegeben. Österreich will in den kommenden zwei Jahren 15 Milliarden Euro einsparen, um mittelfristig wieder die Maastricht-Kriterien (Schulden nicht höher als 3 Prozent des BIP) zu erfüllen. Derzeit beträgt der öffentliche Schuldenstand der Republik 4,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. 

Weil es um den Staatshaushalt derart schlecht bestellt ist, wird die EU-Kommission - wie mehrfach berichtet - ein Defizitverfahren über Österreich verhängen. Offiziell entschieden wird selbiges am 8. Juli 2025. Bereits entschieden ist, mit welchen Maßnahmen die Dreierkoalition im System sparen will. Nebst dem Stopp von zahlreichen Förderungen gibt es auch einige steuerliche Änderungen. So kommt es neben steuerfreien Mitarbeiterprämien auch zu Steuererhöhungen - und zwar bei der Grunderwerbssteuer (GrESt)

Generell gilt bei der GrESt ein Steuersatz von 3,5 Prozent - doch nicht für alle. 

Änderungen sieht das Budgetbegleitgesetz 2025, kurz BudBG, bei so genannten Share Deals - Immobilientransaktionen vor. Ziel der Maßnahme ist es, eine derzeit noch bestehende Lücke zu schließen und die Besteuerung gerechter zu machen, wie es seitens des Finanzministeriums heißt. 

Konkretes Beispiel: Eine GmbH A kauft eine GmbH B, die ein Grundstück hält. 

Kauft GmbH A 100 Prozent der GmbH B, dann fällt GrESt an. Bis dato lag die Bemessungsgrundlage der GrESt bei 0,5 Prozent des Grundstückswertes. 

Kaufte die GmbH A nur 94,9 Prozent der GmbH B fiel bis dato keine GrESt an. Diese Lücke wird nun per 1. Juli nun geschlossen.

GrESt

Derzeit wird die Grunderwerbssteuer erst bei der Übertragung von mindestens 95 Prozent der Anteile an grundbesitzenden Gesellschaften fällig.

Künftig wird dieser Prozentsatz auf 75 Prozent gesenkt. Das heißt: Ab einer Beteiligungsschwelle von 75 Prozent ist künftig GrESt fällig. In Zukunft ist also nur dann keine Grunderwerbsteuer fällig beziehungsweise kann diese umgangen werden, wenn der Anteilskauf an der grundstückbesitzenden GmbH unter 74,9 Prozent liegt. 

Künftig werden, so der Gesetzgeber, nicht "nur unmittelbare, sondern auch mittelbare Anteilsverschiebungen in den übergeordneten Beteiligungsketten der Grunderwerbsteuer unterworfen". 

Ausnahmen gelten für Umgründungen innerhalb eines Konzerns und für börsenotierten Gesellschaften. 

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