Sozialversicherungreform: Schwarz-türkiser Kassen-Kampf
Das Thema Sozialversicherungsreform zeigt, dass die konkrete Umsetzung auch in der ÖVP für anhaltende Verwirrung sorgt. Vielleicht auch, weil so mancher schwarzer Landespolitiker so gar nicht auf türkisem Bundeskurs ist. Die Chronologie der jüngsten Missverständnisse: Am Wochenende hatte VP-Klubchef August Wöginger den Verbleib der Beitragseinhebung bei den Kassen zugesagt. Zuvor hatte sich wiederum Wöginger mit Ländervertretern angelegt, die eine AUVA-Bestandsgarantie vermeldet hatten, was der Klubchef allerdings dementierte.
Am Mittwoch kam dann die Klarstellung von Kanzler Sebastian Kurz. Er widersprach seinem Klubchef Wöginger nach dem Ministerrat. In Sachen Beitragseinhebung gebe es eine klare Regelung im Regierungsprogramm, die auch umgesetzt werde, so Kurz: Die Kompetenz für die „gesamte Einhebung aller lohnabhängigen Abgabe“ soll nicht wie bisher bei Krankenkassen und Finanzämtern, sondern künftig allein bei der Finanz liegen.
Wenige Stunden danach versuchte man den Konflikt durch eine Präzisierung einzufangen, indem einfach beide – also Kurz und Wöginger – recht haben. Die Beitragseinhebung der Sozialversicherung soll vorerst (über eine einheitliche Einhebungsstelle) bei den Kassen bleiben, aber in einem zweiten Schritt von der Finanzverwaltung übernommen werden. Widerspruch, so betonte man in den Büros von Kurz und Wöginger, gebe es also keinen.
Die Einhebung soll vorerst bei der Sozialversicherung bleiben, die Prüfung hingegen generell beim Finanzministerium angesiedelt werden. Dies diene den Unternehmen, denn für diese sei es mühsam, von verschiedenen Stellen geprüft zu werden. An Schritt zwei halte man aber fest, wurde im Kanzleramt versichert.
Einer Meinung war Kurz mit Wöginger in der Frage des Weiterbestehens der AUVA. Demnach wird der AUVA die Auflösung angedroht, sollte sie die finanzielle Einsparungen von 500 Millionen Euro-nicht bis Jahresende schaffen.
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