Soziales Jahr: Was dafür, was dagegen spricht

Soziales Jahr: Was dafür, was dagegen spricht
Ab 18 kann man ein Frewilliges Soziales Jahr absolvieren. Ein Verein begeistert seit 51 Jahren Jugendliche für Sozialberufe.

Oder etwa ganz anders? Keine Berufsausbildung beginnen, keine Lehre und auch nicht irgendeine Arbeit annehmen. Auch das geht, und der Staat findet das so gut, dass er das unterstützt.

In Österreich kann man ab 18 ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) absolvieren. Aber warum sollten Jugendliche das Angebot nutzen?

Tolle Erfahrung

„Zuerst einmal kann ich versprechen, dass es eine großartige Erfahrung sein wird“, erzählt Elisabeth Marcus vom „Verein zur Förderung freiwilliger sozialer Dienste“. Seit 51 Jahren vermittelt dieser Verein junge Menschen, die das freiwillige Angebot nutzen wollen. „Weil es einfach den Horizont der jungen Menschen erweitert. Man lernt, wer man ist, was man will und was man alles machen kann.“

Worum geht’s: „Die meisten, die sich bei uns melden, verfolgen bei uns ihren Plan A, die hatten das also ohnehin vor. Nur die wenigsten wissen wirklich gar nicht, was sie tun sollen, und probieren es einmal bei uns“, erzählt Marcus. Nach einem Bewerbungsschreiben werden die Jugendlichen zu einem persönlichen Vorstellungstermin eingeladen. „Wir schauen uns dann die Bewerber genau an, und schlagen aus unserer Sicht sinnvolle Einsatzstellen vor. Dort wird dann eine Art Kennenlern-Tag absolviert. Passt alles, kann es jeweils am 1. September oder Oktober bis zum 31. Juli losgehen. Wir vermitteln auch Jobs in andere Bundesländer und können sogar Quartiere bereitstellen.“

Pädagogik-Begleitung

Was für eine Arbeit? „Im Sozialbereich handelt es sich etwa um Arbeit mit alten Menschen oder mit sozial Bedürftigen oder Flüchtlingen oder Kindern und Jugendlichen. Was uns aber etwa zum Zivildienst unterscheidet, ist eine solide pädagogische Begleitung, wo wir genau sehen können, was benötigt wird“, erklärt die Sozialexpertin.

Rund 600 Jugendliche würden jedes Jahr vermittelt, ein Großteil ergreift später auch einen sozialen Beruf.

Der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass die Jugendlichen kein Jahr „verlieren“:

  • Das FSJ kann statt des Zivildienstes absolviert werden. Ein mindestens 10-monatiger FSJ-Einsatz gilt also wie ein abgeleisteter Zivildienst.
  • Die Familienbeihilfe kann weiter bezogen werden, auch wenn man danach erst ein Studium beginnt.
  • Bezahlt wird ein monatliches Taschengeld von etwa 245 Euro.
  • Die notwendigen Tickets für die öffentlichen Verkehrsmitteln werden zur Verfügung gestellt.
  • Die Jugendlichen bleiben während des sozialen Jahres in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.
  • Es gibt sogar ein wenig Urlaub – frei hat man analog zum Urlaubsgesetz (bei 11 Einsatzmonaten 23 Freistellungstage, bei 10 Einsatzmonaten 21 Freistellungstage).

Grundsätzlich gilt das Angebot für jene ab 18 Jahren und bis 24 Jahren, in Ausnahmefällen und „nur bei besonderer Eignung“ schon ab dem 17. Lebensjahr (wenn die Eltern zustimmen). Pflichtschulabschluss reicht nicht aus, benötigt wird eine abgeschlossene Schulausbildung, Lehre oder Fachschule.

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