Sonderklasse-Versicherte: „Klasse“ in der Tagesklinik
Verkürzte Wartezeit auf der Unfallambulanz – Stichwort Überholspur für Sonderklassepatienten? Bevorzugte medizinische Behandlung, weil der Patient eine Krankenzusatzversicherung hat? „Das kommt nicht und war auch nicht geplant,“ sagt Kanzler Sebastian Kurz. Mehr noch: „Wir lehnen das klar ab und schreiben das notfalls explizit ins Gesetz.“
Wie kam die Aufregung um „Vorrang“ für Patienten mit privater Zusatzversicherung überhaupt zustande?
In einer Novelle zum Kranken- und Kuranstaltengesetz (KAKuG) steht: „Zur Unterstützung der Umsetzung des spitalsambulanten Abrechnungsmodells haben die Länder die Möglichkeit, die Einhebung von Sonderklassegebühren für jene Leistungen vorzusehen, die bisher stationär erbracht und für die die Verrechnung von Sonderklassegebühren möglich war, ... Der Einhebung solcher Sondergebühren haben adäquate Leistungen gegenüber zu stehen.“ Die Opposition deutet dies als Bevorzugung von Zusatzversicherten in Ambulanzen und Tageskliniken. Es werde ein schnellerer VIP- und ein „Holzklasse-Eingang“ (Generalsekretär des SPÖ-Pensionistenverbandes) geschaffen. Stimmt nicht, sagt die Regierung.
Warum muss das Gesetz novelliert werden? Gibt es viele Eingriffe, die früher mit mehrtägigem Spitalsaufenthalt verbunden waren – heute in Tageskliniken gemacht werden ?
In nahezu allen medizinischen Bereichen können viele Operationen so erfolgen, dass der Patient noch am Tag des Eingriffs nach Hause gehen kann. Eingriffe wie Grauer Star, Arthroskopie oder gar Herzkatheter werden heute in Tageskliniken durchgeführt, entsprechende Leistungskataloge verpflichten die Krankenhäuser sogar dazu. Laut Statistik Austria haben die Eingriffe in Tageskliniken massiv zugenommen: um rund 66 Prozent in zehn Jahren. Durch den Wegfall der stationären Aufenthalte gehen den Spitälern wichtige Einnahmen verloren. Laut Ärztekammer geht es um rund zehn Prozent der Einnahmen eines Spitals.
Was bekommen die 1,8 Millionen Sonderklassepatienten für ihr Geld?
„Die ärztliche Behandlung ist für alle Versicherten dieselbe“, halten Krankenhausbetreiber wie der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs fest. Natürlich bekommen jene, die einige hundert Euro pro Monat für ihre Zusatzversicherung zahlen, bessere, nicht-ärztliche Leistung geboten wie beispielsweise größere Auswahl bei Mahlzeiten, Einzel- bis maximal Zweibettzimmer, freie Auswahl des Arztes oder flexiblere Besuchszeiten.
Was könnte sich für die Sonderklassepatienten durch die Novelle ändern?
Mögliche Maßnahmen listet der Versicherungsverband in seiner Stellungnahme auf: „Eigener Wartebereich (Lounge) – vergleichbar mit Wartebereichen am Flughafen oder mit Erste-Klasse oder Businessabteilen im Zug, eigener Sonderklasse-Schalter, Angebot an Erfrischungen (Kaffee, Tee, Säfte, Wasser), und Lektüre (Tageszeitungen, Journale, Bücher) sowie „abgeschirmte Umkleidemöglichkeit mit sicherer Verwahrungsmöglichkeit von Kleidern und Wertsachen oder WiFi-Zugang und kostenlose Parkmöglichkeit am Areal des Krankenhauses.“
Aber was heißt das für das Gesundheitssystem?
Die Ärztekammer begrüßt die Änderung, denn damit würde „die ambulante Versorgung wieder auf den neuesten medizinischen Stand gebracht“ und verhindert, dass „künftig ambulante Leistungen an Privatversicherten nur in Privatspitälern erbracht und öffentliche Spitäler für Ärzte sowie Patienten unattraktiv werden.“ Die SPÖ ist wütend. „Wohlhabende dürfen sich künftig beim Warten in bequemen Massagesesseln an Snacks und Getränken laben und werden zum Wahlarzt durchgewunken, während normal versicherte Schmerzpatienten in der Ambulanz warten müssen“, sagt SP-Mandatar Hannes Jarolim. Neos-Mann Gerald Loacker widerspricht dem Kanzler, die Regierung wolle das so: „Der Kanzler soll zu diesem Murks stehen und ihn reparieren.“
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