Sobotka: "Keine Grundversorgung für jene, die ausreisepflichtig sind"

Innenminister Sobotka (ÖVP/l.) und Verteidigungsminister Doskozil (SPÖ)
Wer im Asylverfahren nicht die Wahrheit sagt, dem drohen hohe Pönalen oder Ersatzhaft.

Einen "Meilenstein der Sicherheit" hatte ÖVP-Innenminister Wolfgang Sobotka angekündigt. Am Dienstag ist es so weit: Da soll das neue Fremdenrecht im Ministerrat vorgestellt werden.

"Wir haben das Paket ja schon im Herbst eingebracht, doch es wurde lange liegen gelassen. Erst jetzt haben wir uns im neuen Regierungsprogramm darauf verständigt, dass das Schritt für Schritt abgearbeitet wird", erklärt Sobotka.

Noch seien letzte, vornehmlich technische, Details zu klären, erklärte Sobotkas Gegenüber in der Koalition, Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil. Sobotka geht aber nicht davon aus, dass es zu Verzögerungen kommen wird, er hat in den Verhandlungen seine Vorstellungen ohnehin weitgehend durchgebracht.

Verschärfungen

Es geht um teils drastische Verschärfungen im Umgang mit "Fremden", geht aus der Punktation hervor, die dem KURIER vorliegt. Wichtig war Sobotka etwa, dass es künftig "keine Grundversorgung für jene, die ausreisepflichtig sind", geben wird. Einzig eine medizinische Betreuung muss sichergestellt bleiben.

Wer sich einen Aufenthaltstitel durch falsche Angaben erschleicht, dem drohen deutlich höhere Strafen zwischen 1000 bis 5000 Euro oder drei Wochen Ersatzhaft. Wer Österreich trotz aufrechten Bescheids und der Möglichkeit dazu nicht verlässt oder widerrechtlich zurück nach Österreich kommt, riskiert Strafen von 5000 bis 15.000 Euro oder bis zu sechs Wochen Ersatzhaft.

Auch Abschiebungen, insbesondere von straffällig gewordenen Asylwerbern, sollen beschleunigt werden. Ein Asyl-Aberkennungsverfahren soll schon vor einer rechtskräftigen Verurteilung eingeleitet werden.

Und Unternehmen, die im Eigentum von Bund, Land oder Gemeinden stehen, nicht auf Gewinn gerichtet sind und nicht im allgemeinen Wettbewerb stehen, sollen künftig gemeinnützige Tätigkeiten anbieten dürfen. Gleiches gilt für Gemeindeverbände. Über den maximale Stundensatz solcher Tätigkeiten gibt es noch keine Einigung, dieser soll später per Verordnung festgelegt werden können.

Kommentare