Warum René Benko lieber in Wien vor Gericht gestanden wäre

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Der Prozess findet in Innsbruck statt, Benko muss in U-Haft bleiben. Die WKStA hat einen weiteren Vorhabensbericht erstellt.

Das „Beschleunigungsgebot“, das bei U-Häftlingen gilt, scheint in der Signa-Causa keine leere Phrase zu sein: Im Verfahren gegen René Benko wurden an einem Tag gleich drei Entscheidungen publik.

Erstens entschied der Oberste Gerichtshof (OGH), dass der erste Prozess gegen den Signa-Gründer in Innsbruck stattfindet – und nicht, wie von Verteidiger Norbert Wess beantragt, in Wien. Der Antrag auf Delegierung wurde sinngemäß damit begründet, dass das Verfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Wien geführt werde (deshalb ist er hier auch in U-Haft) und es am Wiener Straflandesgericht eine auf Wirtschaftsdelikte spezialisierte Abteilung gibt.

Der OGH aber sah in der ersten Anklage keine besonders komplexe Angelegenheit, für die es eine Spezialabteilung bräuchte, berichtete der Standard am Mittwoch. Es geht vorerst nur um den Vorwurf der „betrügerischen Krida“ mit einer Schadenssumme von 660.000 Euro. Im gesamten Signa-Komplex, der 13 Stränge hat, geht man von einem Milliardenschaden aus.

Innsbruck gilt übrigens als wesentlich komfortableres Gefängnis als die notorisch überbelegte und personell unterbesetzte Josefstadt in Wien, die wegen Sanierung noch dazu eine Großbaustelle ist. 

Dass Benko trotzdem lieber in Wien bleiben wollte, dürfte banale Gründe haben, wie in Justizkreisen spekuliert wird:

Der Signa-Gründer soll ein Workaholic und als Mandant entsprechend betreuungsintensiv sein. Sein Verteidigerteam besucht ihn dem Vernehmen nach recht häufig, um mit ihm den Strafakt zu studieren – und der wächst jede Woche teils um Hunderte Seiten an. Da ist Wien freilich praktischer als Innsbruck.

Nachdem jetzt feststeht, dass der Prozess in Innsbruck stattfindet – voraussichtlich im Herbst –, dürfte Benko mit etwas Vorlaufzeit dorthin verlegt werden und für die Dauer des Prozesses dort bleiben. Ob er danach nach Wien rückverlegt wird, ist offen. Zwar wird in Wien weiter gegen ihn ermittelt, in Innsbruck könnte aber bald der nächste Prozess starten.

Neue Anklage?

Zweitens wurde am Mittwoch bekannt, dass die WKStA wieder einen Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) geschickt hat. Über den Inhalt – um welchen Vorwurf es geht und ob man plant, anzuklagen oder einzustellen – wird grundsätzlich nichts kommuniziert.

Denkbar, dass es diesmal um die Luxusuhren geht, die auch in einem Abschlussbericht der WKStA vorkommen. Der Vorwurf wäre auch hier betrügerische Krida, die Verschleierung von Vermögen zum Nachteil der Gläubiger.

Dritte Entscheidung: Benko bleibt in U-Haft, sein Enthaftungsantrag wurde am Mittwoch zurückgewiesen. Sein Verteidiger hatte argumentiert, dass der Haftgrund (Tatbegehungsgefahr) nicht vorliege und sein Mandant kooperiere. Der Haftrichter geht aber weiterhin von dringendem Tatverdacht und Tatbegehungsgefahr aus. Deshalb wurde die U-Haft bis 6. Oktober verlängert.

Noch eine (vierte) Neuigkeit gib es: Der Verkauf eines ehemaligen Prestigeprojekts Benkos wurde fixiert. Das Kaufhaus Tyrol im Herzen Innsbrucks wurde für kolportierte 140 Millionen Euro an eine Investorengruppe abgegeben.

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