Sicherheitsbericht 2019: Erhebliche Gefahr durch Dschihad-Rückkehrer

Sicherheitsbericht 2019: Erhebliche Gefahr durch Dschihad-Rückkehrer
"Erhebliches, schwer kalkulierbares Gefahrenpotenzial für die innere Sicherheit" - Deutlicher Rückgang bei staatsanwaltlichen Verfahren wegen Terrorismusparagrafen.

Der rückläufige Trend dschihadistischer Anschläge habe sich 2019 fortgesetzt, wie es im Teil des Innenministeriums des Sicherheitsberichts 2019 steht. Aber das Ressort ortete Gefahr durch Jihad-Rückkehrer: "Zwar kehrten bislang weniger Jihad-Reisende ('Foreign Terrorist Fighters', FTF) nach Österreich zurück als erwartet, dennoch stellt diese Gruppe ein erhebliches, schwer kalkulierbares Gefahrenpotenzial für die innere Sicherheit dar", heißt es im Bericht.

"Europaweit ereignete sich (2019, Anm.) kein größerer islamistisch motivierter Terroranschlag. Dennoch stellen jihadistisch inspirierte Anschlagsplanungen unverändert und in absehbarer Zeit eine der größten sicherheitspolitischen Herausforderungen für Europa und Österreich dar. Art und Weise terroristischer Anschläge in den letzten Jahren deuten darauf hin, dass sich der Trend mit relativ schlichten Mitteln durchgeführter Anschläge fortsetzen könnte", heißt es in dem nicht zuletzt durch den Anschlag in Wien vom 2. November besonders brisanten Teil des Berichts.

Jihad-Rückkehrer (auch Dschihad, Anm.) "können empathielos gewalttätig agieren (Herabsenken der Hemmschwelle) und halten mitunter Kontakte zu Mitgliedern anderer terroristischer Organisationen oder Zellen". Gefahr sieht das Innenministerium auch durch lokale Netzwerke, die sich "vor allem aus jungen Muslimen der zweiten und dritten Einwanderungsgeneration sowie aus dem Islam konvertierten Personen" zusammensetzen würden. "Angesichts der in den vergangenen Jahren rasant angestiegenen Anzahl aufgrund terroristischer Straftaten zu Haftstrafen verurteilten Extremisten liegen die sicherheits- und sozialpolitischen Herausforderungen vor allem in der Reintegration dieser Personengruppe", lautet der Schluss des Innenministeriums.

Die Zahl der Verfahren wegen Terrorismusdelikten (Paragrafen 278b bis 278f und 282a StGB) bei der Staatsanwaltschaft sind im Vorjahr laut Justizministerium übrigens stark zurückgegangen. Demnach gab es 2018 noch 220 Verfahren in diesem Bereich. 2019 waren es 127, wie aus dem Justizteil des Sicherheitsberichts hervorgeht. Gerichtliche Verurteilungen gab es demnach im vergangenen Jahr 47, gegenüber 58 im Jahr 2018.

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