Trotz 440 Euro Strafe: Schon 19 Anzeigen wegen Schulschwänzens in Wien

Trotz 440 Euro Strafe: Schon 19 Anzeigen wegen Schulschwänzens in Wien
Wer mehr als drei Tage unentschuldigt fehlt, wird angezeigt. Strafen bis 440 Euro – oder Haft – drohen.

Es war eines der ersten Gesetze, die Bildungsminister Heinz Faßmann einbrachte: Wer die Schulpflicht verletzt, soll bestraft werden.

Konkret sieht die Novelle vor, dass Schüler bis zum Ende ihrer Schulpflicht – also in neun Jahren Schule – ab dem dritten Fehltag ohne Entschuldigung von der Schulleitung angezeigt werden können. Drei Tage maximal – unabhängig davon, ob es drei aufeinanderfolgende Tage sind, oder die drei Fehltage im Laufe der neunjährigen Schulpflicht zusammenkommen.

Das neue Schuljahr ist in Ost-Österreich gerade einmal zwei Wochen alt, dennoch werden bereits die ersten Anzeigen bestätigt: 19 gab es allein in Wien – die meisten davon, nämlich vier, mussten Schulen in Wien - Donaustadt einbringen, und jeweils drei in Liesing (23. Bezirk) und in der Josefstadt (8. Bezirk). Auch aus dem Bezirk Krems wurden vier Anzeigen gemeldet.

Die Schulen zeigen nur an, wenn sie keinen Erziehungsberechtigten erreichen können und sich das Fernbleiben nicht erklären können.

Jetzt sind die Bezirksverwaltungsbehörden, in Wien die Magistrate, am Zug: Laut Schulpflichtgesetz sind Strafen von 110 bis 440 Euro vorgesehen, sogar Ersatzfreiheitsstrafen bis zu zwei Wochen sind möglich. Die Behörden müssen jeden Fall einzeln prüfen, sollte sich alles aufklären, können die Verfahren auch wieder eingestellt werden. Verwaltungsstrafen werden unabhängig vom Einkommen der Familien ausgesprochen.

Bildungsminister Faßmann zeigt sich in einer ersten Reaktion zufrieden: „Das sind genau die Fälle, die wir mit dieser neuen Regelung erreichen wollten – Fälle, die so nicht zu entschuldigen sind“, so der Minister zum KURIER. Er geht davon aus, dass die Schulleiter das Umfeld ihrer Schüler gut kennen und „angemessen, nicht überschießend“ reagieren. Er verlange aber eine „Ernsthaftigkeit im System. Es gibt ein Gratisangebot, das auch eine Verpflichtung mit sich bringt.“

Verschärft wurde zudem die Situation für jene Schüler, die ihre Schulpflicht schon erfüllt haben – also in der Oberstufe. Wer hier mehr als dreißig unentschuldigte Fehlstunden hat, den kann die Schulleitung ganz einfach von der Schule abmelden.

Eine Verschärfung des Schulpflichtgesetzes wurde vor allem von Pädagogen und Schulleitern gefordert, denn das bisherige System eines 5-Stufen-Plans zeigte kaum Wirkung: Zuerst musste die Schulleitung ein Gespräch mit den Eltern suchen, dann mit Schulpsychologen die Situation abklären, dann folgte eine Information über drohende Sanktionen, dann wurde die Jugendwohlfahrt eingeschaltet und als letzte Maßnahme Anzeige mit einer Höchststrafe von 440 Euro eingebracht. Lehrkräfte kritisierten, dass diese Vorgehensweise oft Monate in Anspruch nahm und Eltern, die nicht kooperieren wollten, bald das System ausnutzten.

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