Neuregelung für Vollspaltenböden kommt, Tierschützer sind entsetzt

Schweinezucht
Diese verlangt bis 2027 „auf wissenschaftlicher Grundlage“ eine Neuregelung, ab 2034 endet die Haltung auf Vollspaltenböden, mit Übergangsfrist bis 2039

Eine Lösung war schwer überfällig: Mittwochabend wurde bekannt, dass sich die Regierung auf eine Neuregelung bei der Schweinehaltung geeinigt hat. Demnach wird bis 2027 „auf wissenschaftlicher Grundlage“ an einem neuen Mindeststandard gearbeitet, ab 2029 soll es erste Verbesserungen in bestehenden Ställen geben, und ab 2034 endet die Haltung auf Vollspaltenböden – mit einer sachlich begründeten, großzügigen Ausnahmefrist von 16 Jahren für  Betriebe, die bis 2022 in Ställen Vollspalten eingebaut haben (also ab 2039).

Die Landwirtschaftsverbände freuen sich über Rechtssicherheit durch die neue Regelung, die Tierschützer sind wütend.

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