Schulpaket: Sitzenbleib-Regelung noch leicht geändert

Schulpaket: Sitzenbleib-Regelung noch leicht geändert
In der zweiten Klasse darf mit einem Fünfer aufgestiegen werden, ab zwei "Fleck" entscheidet die Schulkonferenz.

Mit einer leichten Änderung gegenüber den ursprünglichen Plänen geht das Pädagogik-Paket von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) in die Begutachtung. Die Regelung über das Sitzenbleiben in der Volksschule wird differenziert: In der zweiten Klasse darf mit einem Fünfer automatisch aufgestiegen werden, ab zwei "Fleck" entscheidet darüber die Schulkonferenz.

Eigentlich war geplant, die Klassenwiederholung "ab der zweiten Schulstufe" wieder einzuführen, hieß es bei der Präsentation am Montag. Darunter konnte aber zweierlei verstanden werden - entweder sollte schon in der zweiten Klasse ein Durchfallen möglich sein oder erst in der dritten. Faßmann betonte bereits am Montag, dass beim erstmaligen Vergeben einer Ziffernnote am Ende der zweiten Klasse ein Durchfallen noch nicht sinnvoll sei und die Wiederholung erst in der dritten Klasse kommen sollte. Die FPÖ sah das offenbar anders.

Ein Kompromiss

Kompromiss: Die Aufstiegsberechtigung "ist auch gegeben, wenn im Jahreszeugnis der 2. Schulstufe ein Pflichtgegenstand mit der Note 'Nicht genügend' beurteilt wurde", heißt es in den Erläuterungen zum Entwurf. "Bei Vorliegen der Note 'Nicht genügend' in zwei oder mehreren Pflichtgegenständen entscheidet die Schulkonferenz über den Aufstieg."

Bei der Neuen Mittelschule (NMS) bzw. künftig nur Mittelschule wird im Entwurf noch einmal klargestellt, dass dauerhafte Leistungsgruppen in Deutsch, Mathe und Englisch nur eine von zahlreichen Differenzierungsmöglichkeiten in dieser Schulform sind. Die Schulen müssen sie also nicht einführen. Stattdessen können sie wie bisher auch andere Möglichkeiten nutzen - etwa die Einrichtung temporärer Leistungsgruppen, Leistungs- bzw. Förderkurse oder Teamteaching.

Kommentare