Erstens, erklärt Kimberger, trage solch eine App keineswegs zu einer Qualitätssicherung bei, wie gerne suggeriert werde. „Und zweitens frage ich mich, ob das nicht die Persönlichkeitsrechte jedes einzelnen Pädagogen im Sinne des Datenschutzes verletzt“, erklärt der Sprecher der Lehrergewerkschaft. Kimberger vertritt rund 125.000 Pädagogen in Bundes- und Landesdienst.
Wer hinter der App steckt, wollte das PR-Büro, das die Einladung zur Präsentation der Applikation am kommenden Freitag ausgeschickt hat, nicht sagen. Ebenso wenig konnte auf Nachfrage des KURIER die Frage geklärt werden, ob die rechtlichen Aspekte dieser heiklen Anwendung vorab geklärt worden sind.
Weniger bekannt ist, dass in
Deutschland ein ähnlicher Fall schon vor zehn Jahren vor Gericht landete. Die Webseite spickmich.de war eine deutsche Soziale-Gemeinschafts-Plattform für Schüler, bei der die Jugendlichen anonym verschiedene Eigenschaften eines Lehrers wie fachliche Kompetenz, Motivation, Beliebtheit, Bekleidung, Fairness oder Auftreten mit Schulnoten von eins bis sechs bewerten konnten.
2007 gab es den ersten Prozess, nachdem eine Pädagogin auf Verletzung der Persönlichkeitsrechte geklagt hatte. Die Klage der Lehrerin wurde in erster Instanz abgewiesen.
Das Verfahren ging 2009 bis vor den (obersten)
Bundesgerichtshof, und das erstinstanzliche Urteil wurde auch von den Höchstrichtern bestätigt: Bei der Bewertung handle es sich nicht um eine „Tatsachenbehauptungen, sondern um Werturteile“, und diese seien – damals jedenfalls – zulässig, „solange die Grenze zur Schmähkritik“ nicht überschritten werde.
Damals gewann das spickmich-Portal rasch immensen Zulauf, die Schüler schätzen offenbar die Möglichkeit des Lehrer-Ratings. Heute ist die Plattform nicht mehr aufrufbar, die Gründe dafür sind nicht ganz klar, jedenfalls dürften die Macher Probleme gehabt haben, ein gewisses Qualitätsniveau zu halten.
Kimberger zeigt sich wenig beeindruckt von der deutschen Causa: „Gerade beim Datenschutz ist die Situation heute mit jener von vor zehn Jahren sicher nicht vergleichbar.“
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