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Kurz: BVT-U-Ausschuss ist "richtig und gut" und wird kommen

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ÖVP und FPÖ stützten sich bei ihrer Ablehnung auf eine "rechtliche Ersteinschätzung" des wissenschaftlichen Dienstes im Parlament.

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) rechnet trotz der Ablehnung des SPÖ-Antrags am Donnerstag mit einem Untersuchungsausschuss zur BVT-Affäre. Wenn die SPÖ dies wünsche, werde der Untersuchungsausschuss plangemäß und ohne Verzögerung kommen, sagte der Kanzler am Freitag nach dem EU-Gipfel in Brüssel. "Das halte ich persönlich auch für richtig und gut." Es gebe aber auch Rechtsgrundlagen, die einen rechtskonform eingebrachten Antrag verlangen würden, betonte Kurz. "Ich bin aber vollkommen überzeugt davon, dass das möglich sein wird." Mehrere Parteien hätten diesbezüglich schon Unterstützung dafür angeboten.

Schwarz-Blau wies SPÖ-Antrag zurück

Am Donnerstagabend hatte eine Mitteilung der Parlamentsdirektion für Aufsehen gesorgt: Die SPÖ hat sich mit ihrem Antrag für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Causa BVT im Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats eine Abfuhr geholt. Mit schwarz-blauer Mehrheit wurde der Antrag zurückgewiesen.

Doch wie ist das möglich, wenn die Einsetzung eines U-Ausschusses eigentlich ein Minderheitenrecht ist? Alles geht auf einen Nationalratsbeschluss aus dem Jahr 2014 zurück. Damals einigte man sich darauf, dass ein U-Ausschuss nicht mehr nur durch einen Beschluss des Nationalrates, also mit Unterstützung der Mehrheit, eingesetzt werden kann, sondern auch durch ein Viertel der Abgeordneten (also 46 Abgeordnete).

Dass die türkis-blaue Regierung diesem Minderheitenrecht nun überhaupt einen Riegel vorschieben kann, argumentieren FPÖ und ÖVP mit einer nicht verfassungskonformen Formulierung der SPÖ. Im Antrag bzw. im Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist der Gegenstand der Untersuchung genau zu bezeichnen. Es muss sich um einen bestimmten, abgeschlossenen Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes handeln.

Nicht "bestimmt" und "abgeschlossen"

ÖVP und FPÖ stützen sich mit ihrer Ablehnung auf eine "rechtliche Ersteinschätzung" des wissenschaftlichen Dienstes im Parlament. Er bezweifelt in seinem Gutachten, dass diese beiden Bedingungen - "bestimmt" und "abgeschlossen" - gegeben sind. Dies deshalb, weil die SPÖ "in allgemeiner Weise" die politische Verantwortung betreffend "allfälliger" Missstände im BVT zwischen 16. Dezember 2013 und 13. März 2018 untersuchen wolle.

"Es ist daher fraglich, ob der Untersuchungsgegenstand in materieller Hinsicht ausreichend definiert ist, und auf welche Vorgänge er sich konkret bezieht", heißt es in dem vierseitigen Papier. Fraglich sei auch, ob sich der Ausschuss wirklich auf einen abgeschlossenen Vorgang bezieht. Letzteres sei deshalb wichtig, weil die Kontrolle durch den U-Ausschuss "ex post" erfolgen solle. Damit würden aus Sicht der Gutachter "Konflikte über Zulässigkeit und Umfang" des Ausschusses drohen.

Außerdem hält das Gutachten fest, dass die Mehrheit im Geschäftsordnungsausschuss einen von der Minderheit verlangten U-Ausschuss ablehnen kann, wenn der Antrag als unzulässig erachtet wird. Geregelt ist das in der Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse.

Kurz: BVT-U-Ausschuss ist "richtig und gut" und wird kommen

"Vertuschungsversuche"

SPÖ-Klubchef Schieder glaubt nicht an diese Argumentation. Für ihn liegen andere Gründe auf der Hand. Im Rahmen einer Pressekonferenz erklärte er am Freitag, die Regierung sei nervös geworden, da "an der BVT-Affäre offensichtlich viel mehr dran ist, als bisher bekannt ist." Neben dem BVT und Innenminister Herbert Kickl sei auch Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka in die Causa involviert, weshalb ihm an der Zurückweisung des Antrags liege. Sobotka missbrauche seine Macht, um zu vertuschen, was wirklich passiert ist, meinte Schieder.

Interessant sei dabei vor allem, dass das Gutachten, das die Rechtmäßigkeit des Ausschusses negiert, von Sobotka - nicht vom zuständigen Geschäftsordnungsausschuss - in Auftrag gegeben wurde. Die Argumentation des Gutachtens bezeichnete Schieder darüber hinaus als undurchsichtig.

Hinsichtlich des weiteren Vorgehens erklärte der SPÖ-Klubobmann: "Wir lassen uns nicht mundtot machen." Die SPÖ werde alles unternehmen, damit es den U-Ausschuss doch gibt. Zu diesem Zweck bereite man gerade den Gang zum Verfassungsgerichtshof vor. Ein Urteil von dieser Stelle sei auch für zukünftige U-Ausschüsse wichtig, "denn es kann nicht sein, dass man mit einer Regierungsmehrheit das Minderheitenrecht auf einen U-Ausschuss abwürgt", schloss Schieder.

"Keine politische Instrumentalisierung"

Die Parlamentsdirektion weist die Aussagen von Schieder zurück. Er sehe "keinerlei politische Instrumentalisierung der Parlamentsdirektion", sagte Parlamentsdirektor Harald Dossi.

Sollten die Verfassungsrichter den Ausschuss für verfassungskonform halten, würde er eingesetzt - und zwar ungeachtet des schwarz-blauen Einspruchs im Geschäftsordnungsausschuss.

Der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger rechnet aber nicht damit, dass die SPÖ im Konflikt um den Untersuchungsausschuss zur BVT-Affäre Recht bekommt. Der Antrag der SPÖ auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses sei angesichts der verfassungsrechtlichen Vorgaben "sehr problematisch". Laut Verfassung darf nur "ein bestimmter abgeschlossener Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes" untersucht werden. Angesichts des Antrags der SPÖ könne von einem abgeschlossenen Ereignis aber nur schwer die Rede sein, meint Öhlinger.

Für problematisch hält der Verfassungsrechtler nicht den langen Untersuchungszeitraum von Dezember 2013 bis März 2018, sondern dass die SPÖ ganz allgemein die politische Verantwortung für allfällige Missstände prüfen möchte. Öhlinger hält das für zu vage formuliert für einen U-Ausschuss: "Es geht um konkrete Vorgänge, bei denen man einen Missstand vermutet, aber nicht um allfällige Missstände in einem langen Zeitraum."

Verfassungsrechtler sehr skeptisch

Öhlinger schränkt allerdings ein, dass der Verfassungsgerichtshof noch nie mit einer solchen Beschwerde gegen einen Untersuchungsgegenstand konfrontiert war. "Es gibt kein Präjudiz zu dieser Frage." Und in den Fällen, wo die Höchstrichter bisher über Konflikte im Zusammenhang mit Untersuchungsausschüssen entschieden hätten, hätten sie die Kontrollfunktion des Parlaments eher gestärkt. Etwa mit Entscheidungen über die Unzulässigkeit von Aktenschwärzungen: "Das könnte ein Grund sein, dass der Verfassungsgerichtshof auch hier großzügig ist."

Außerdem betont der Verfassungsrechtler, dass auch der Antrag für den Untersuchungsausschuss zur Hypo Alpe Adria schon problematisch gewesen sei. Damals habe der die (rot-schwarze, Anm.) Mehrheit im Geschäftsordnungsausschuss aber kein Veto eingelegt. "Da konnte man auch Bedenken haben, aber das wurde nicht angefochten", so Öhlinger.

ÖVP und FPÖ haben nun ihr Angebot an die SPÖ erneuert, den Antrag auf Einsetzung eines BVT-Untersuchungsausschusses neu und verfassungskonform einzubringen. Eine Verzögerung würde das aus Sicht von VP-Klubchef August Wöginger nicht bedeuten, weil die Einsetzung des U-Ausschusses so oder so bei den Plenartagen Mitte April beschlossen würde.

BVT-U-Ausschuss vorerst abgewiesen

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