Schelling: Keine neuen Milliarden für Beamte, sondern neue Regeln

Schelling: Der Finanzminister hat keine drei Milliarden Euro für Nachzahlungen bei den Beamtengehältern
Höchstgericht ordnet Anrechnung von Vordienstzeiten an. Finanzielle Folge spaltet die Regierung.

Hans Jörg Schelling ist Kummer gewöhnt, das gehört zum Job, er ist Finanzminister. Aber als "Budgetbombe" will er die Brösel beim Beamtendienstrecht nicht sehen; zumindest noch nicht.

"Es gab Zweifel vonseiten der Beamtengewerkschaft, ob das damals vom Kanzleramt vorgeschlagene Modell auch halten wird. Diese Zweifel haben sich bestätigt", sagte Schelling am Donnerstag zu einer Causa, die das Bundesbudget mit bis zu drei Milliarden Euro belasten könnte.

Wie der KURIER berichtete, hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) kürzlich ein Gesetz gekippt, mit dem eine Unschärfe beim Beamtendienstrecht hätte behoben werden sollen.

Worum es geht

Im Kern geht es darum, dass Staatsbediensteten die Vordienstzeiten zwischen dem 15. und 18. Lebensjahr nicht angerechnet wurden.

Der EuGH erkannte dies als EU-rechtswidrig, und in der Folge hätten alle öffentlich Bediensteten – darunter allein 340.000 Landes- und Bundesbeamte – die Möglichkeit gehabt, zumindest eineinhalb Biennalsprünge und eine rückwirkende Gehaltsnachzahlung auf drei Jahre einzuklagen.

Je nachdem, wie viele Staatsbedienstete sich das ernsthaft überlegen (betroffen sind Polizisten, ÖBB-Bedienstete, Teile der Telekom etc.) würden der öffentlichen Hand Kosten von bis zu drei Milliarden Euro entstehen.

Kein frisches Geld

Schelling stellte gestern klar, dass die theoretisch anfallenden drei Milliarden Euro "ganz sicher nicht" zur Verfügung stehen.

Laut Finanzminister arbeitet das Bundeskanzleramt an einer neuen Gesetzesvorlage, die das Problem beheben soll. Geht’s nach Schelling, wird die Regelung "am besten im Verfassungsrang beschlossen – um Rechtssicherheit zu garantieren".

Abgesehen von der drohenden Finanzlast, die dem Staatshaushalt durch die Problematik entstehen könnte, ärgert man sich in der ÖVP über die Tatsache, dass das SPÖ-geführte Staatssekretariat in Sachen "Gehaltsschema neu" säumig ist.

Im Zuge der nun vom VwGH aufgehobenen Lösung hatten die Beamtengewerkschaft GÖD und die damals zuständige SPÖ-Beamten-Staatssekretärin Sonja Steßl per Unterschrift vereinbart, dass bis Ende 2016 ein beschlussfähiges Konzept für ein neues, alle Staatsbediensteten erfassendes Gehaltsschema vorgelegt wird.

GÖD geht auf Distanz

Das ist insofern wichtig, als Experten im Verfassungsdienst und in Ministerien davon ausgehen, dass alle gesetzlichen Reparaturen letztlich nur Flickwerk bleiben und spätestens vom EuGH wieder aufgehoben werden, solange es kein neues, alle Mitarbeiter mit einschließendes Gehaltsschema gibt.

Die GÖD dürfte das längst begriffen haben.

Denn am späten Nachmittag ließen Noch-Chef Fritz Neugebauer und der designierte GÖD-Chef Norbert Schnedl die Öffentlichkeit wissen, dass sie den Plan der Regierung, das VwGH-Urteil einmal mehr per Gesetz zu reparieren, nicht mittragen. Man nehme dieses Vorhaben nur zur Kenntnis, hieß es in der GÖD trocken.

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