Schärferer Blick auf lasches Recht

Proteste der Muslimen gegen das neue Islamgesetz von 2016
Bekommen Islam-Vereine weiter Geld aus dem Ausland, soll auch eine Auflösung möglich werden.

Es ist längst zu einem der heikelsten Themen des Wahlkampfs geworden: Das Islamgesetz und das darin enthaltene Verbot der Finanzierung aus dem Ausland.

Grund dafür sind Entwicklungen der vergangenen Tage und Wochen. Etwa die illegal betriebene Imam-Hatip-Schule in Wien Liesing, hinter der der türkische Staat zu stecken scheint. Oder selbsternannte Imame, die in Hinterhöfen predigen (siehe dazu Bericht auf Seite 19) oder die Problematik rund um einige Kindergärten, die wenig Hoffnung auf eine bessere Integration geben.

Derzeit steht im Gesetz, das seit Jänner 2016 in Kraft ist, dass für die "Aufbringung der Mittel für die gewöhnliche Tätigkeit zur Befriedigung der religiösen Bedürfnisse ihrer Mitglieder im Inland zu erfolgen" habe. Die religiösen Funktionsträger aus dem Ausland, also etwa Imame, durften ihre Funktion bis zu einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes weiter ausüben. Danach startete die Überprüfung durch das für Religionsgruppen zuständige Kultusamt, das im roten Bundeskanzleramt angesiedelt ist.

Über erste Ergebnisse gibt es nur spärliche Informationen. Bis zu 150 Gruppen sollen im Fokus der Fahnder sein, sogar bei der IGGÖ, der offiziellen Glaubensvertretung aller Muslime, soll im Visier der Fahnder sein.

Extrem unbefriedigend

Die Volkspartei ist allerdings über das Vorgehen im zuständigen Staatssekretariat von Muna Duzdar (SPÖ) nicht erfreut, was vielleicht auch dem Wahlkampf geschuldet sein kann: "Die bisherigen Ergebnisse der Kontrolle der islamische Religionsgesellschaften durch die Kultusbehörde im Bundeskanzleramt sind extrem unbefriedigend", erklärte Vizekanzler Wolfgang Brandstetter gegenüber dem KURIER. "Es braucht hier ernsthaftere und intensivere Kontrollen unabhängig von der Kooperationsbereitschaft der zu kontrollierenden."

Einigkeit gibt es zwischen SPÖ und ÖVP allerdings, dass das Islamgesetz und noch mehr die Kontrollmöglichkeiten des Kultusamtes nachgeschärft werden sollen. Brandstetter: "Erforderlichenfalls ist natürlich auch an weitergehende Kontrollmöglichkeiten zu denken. Etwa die Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Zugriff auf Konten nach dem Muster des Kontenregisters im Steuerbereich."

Im Kanzleramt von Staatssekretärin Duzdar wird zuerst auf das rote Wahlprogramm verwiesen, in dem darauf hingewiesen wird, dass Religionsgemeinschaften bei der Integration in Österreich eine wichtige Rollespielen können. "Sind sie aber von ausländischen Regierungen abhängig, kann sich diese Rolle allzu rasch ins Negative drehen und als Hemmnis gegen Integration wirken." Deshalb brauche es eine "stärkere Koordinierung" zwischen den zuständigen Ministerien und externe Wirtschaftsprüfer, "die auf alle Kontounterlagen voller Zugriff bekommen".

Dreifache Strafzahlung

Werden Auslandsfinanzierungen aufgedeckt, sollen die staatlichen Sanktionen bis "zur Auflösung der betreffenden Einrichtung gehen" und die dafür verantwortlichen Funktionäre "mit Geldstrafen in dreifacher Höhe der illegalen Spende" belegt werden, so Duzdars Plan.

Wesentlich ist auch, dass das Kultusamt in ein neues Bundesamt für Religionsangelegenheiten umgewandelt werden soll.

"Wenn man eine solche Reform macht, muss das gut vorbereitet sein. Wir arbeiten daran", erklärte Duzdar. Zeitrahmen, wann das Gesetz fertig sein soll, gebe es aber keinen.

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