Auskunft aus "ermittlungstaktischen Gründen" verweigert
In den meist bündigen Antworten verweist das Innenministerium (BMI) etwa auf Mängel bei der Fragestellung, die Amtsverschwiegenheit, fehlende Zuständigkeit oder Statistiken, die Informationssicherheit oder darauf, dass eine Antwort aus "ermittlungstaktischen Gründen" nicht möglich sei.
Letzteres etwa auf die Frage, wie die Umgehung der Sanktionen verhindert werde oder ob es Ermittlungen zu sanktionierten Personen im Zusammenhang mit Geldwäsche oder strafrechtlichen Handlungen gebe. Krisper moniert zudem, dass das Ministerium nicht offenlegt, wie viele Mitarbeiter es an den Planstellen für die Sanktionen im BMI gibt. "So eine Missachtung des Parlaments habe ich selten gesehen."
Keine einzige Verurteilung
Die Antworten der anderen relevanten Regierungsmitglieder zeigen laut Krisper jedenfalls folgendes: "Dass die Bundesregierung die Sanktionen nicht tatkräftig umsetzt." Seit 2014 gab es wegen des Sanktionsgesetzes keine einzige Verurteilung und nur ein Hauptverfahren, wie aus der Anfrage an Justizministerin Alma Zadić (Grüne) hervorgeht. Auch Beim Einfrieren von Vermögen verzeichnet das Justizministerium lediglich acht aufrechte Eintragungen im Grundbuch.
Zudem werde deutlich, dass es der Regierung noch immer nicht gelungen sei, Fortschritte bei der Überarbeitung des Sanktionsgesetzes aus dem Jahr 2010 zu erzielen, moniert Krisper. Hier kritisiert sie insbesondere Außenminister Alexander Schallenberg (ÖVP), der im April 2022 betonte, noch "viele Pfeile im Köcher" zu haben.
"Dass ÖVP und Grüne selbst zweieinhalb Jahre nach Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine in Sachen Sanktionsgesetz nichts vorzuweisen haben, ist wirklich eine Farce", sagt Krisper. Auch deshalb sei eine "unverbrauchte Reformkraft wie uns Neos" in der Bundesregierung von Nöten.
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