Ruf nach Schutzzonen vor Abtreibungskliniken
Die stetigen Störaktionen von radikalen Abtreibungsgegnern, unter denen Frauen wie Mediziner zu leiden haben, werden zum Politikum: Die Grünen plädieren nun für die Errichtung von Schutzzonen rund um Einrichtungen und Beratungsstellen für Schwangerschaftsabbrüche.
„Wir müssen ungewollt schwangere Frauen und Ärztinnen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, endlich wirksam gegen die gezielten Anfeindungen, Belästigungen und Bedrohungen durch fanatische Abtreibungsgegner schützen“, sagt Meri Disoski, stellvertretende Klubobfrau und Frauensprecherin.
Die Grünen haben nun eine parlamentarische Anfrage zum Thema an Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) gerichtet. Neben Schutzzonen vor Kliniken, Ambulatorien und Beratungsstellen schlagen sie nach deutschem Vorbild einen neuen Strafbestand für Gehsteigbelästigung vor.
"Du wirst in der Hölle schmoren"
Erst im Juni hatte Amnesty International Austria berichtet, mit welchen Angriffen Ärzte tagtäglich durch Abtreibungsgegner konfrontiert seien. Hassnachrichten, die mit Mord durch Erschießung drohen, oder Drohworte, wie „Du wirst in der Hölle schmoren“, gehören in Österreich zum Alltag der Medizinerinnen, schildert Disoski. Insbesondere im ländlichen Raum führe dies zu einer noch prekäreren Versorgungslage.
In das gleiche Horn stößt das LKH Bregenz, das eine Schutzzone fordert, um Abtreibungsgegner fernzuhalten, berichtet der ORF. Dreimal wöchentlich würden sich „Lebensschützer“ auf einem öffentlichen Gehweg vor dem Spital versammeln, um zu demonstrieren.
Um das Krankenhaus vor den Aktivisten abzuschirmen, pflanzte man vor einigen Monaten eine Hecke. Mit geringem Erfolg: Die Demonstranten machten einfach ihre Schilder höher.
Versammlungsfreiheit
Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit macht es aber rechtlich schwer, eine Schutzzone durchzusetzen. Sie ist an sich nur für Einrichtungen für Minderjährige gedacht, wenn in der Nähe strafbare Handlungen (etwa Drogenhandel) stattfinden.
Heikel wäre auch die Einrichtung einer Bannmeile. Eine solche ist derzeit gemäß § 7 Versammlungsgesetz nur für den Zeitraum vorgesehen, während gesetzgebende Körperschaften versammelt sind. „Um das Versammlungsrecht einzuschränken, braucht es eine Änderung dieses Gesetzes mit einfacher parlamentarischer Mehrheit“, heißt es im Innenministerium. „Zu beachten ist dabei aber natürlich immer auch die Verhältnismäßigkeit.“
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