Regierung will Ländern Kürzung zentral vorgeben

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ)
Die Sozialministerin scheiterte mit ihrem Solo, der Bund diktiert den Ländern nun ein Grundsatzgesetz.

Beate Hartinger-Klein dürfte mittlerweile daran gewöhnt sein, von der Regierungsspitze zurückgepfiffen zu werden – vor allem beim heiklen Thema Mindestsicherung. Nachdem man der blauen Sozialministerin die grundsätzliche Reform von Notstandshilfe und Mindestsicherung Anfang des Jahres bereits entrissen hat, planierte Kanzler Sebastian Kurz nun auch ihren jüngst mit den Ländern ausgeschnapsten Fahrplan für ein bundesweites Mindestsicherungsmodell.

Eigentlich hatte Hartinger-Klein mit den Ländern vor nicht einmal zwei Wochen vereinbart, dass diese bis Sommer Vorschläge für eine gemeinsame Regelung liefern, die dann dem Bund als Basis dienen. Brisant: Ihr Deal war laut Regierungskreisen ein völliger Alleingang – der Kanzler erfuhr erst im Nachhinein davon.

Hartinger-Kleins Ausritt erklärte er nun für nichtig, die Linie laute nach wie vor: Man werde nicht auf die Länder warten, sondern im Juni ein Gesetz in Begutachtung schicken. Die Ländern könnten sich dann in der Begutachtung einbringen – wie bei jedem anderen Gesetz auch. Details nannte Kurz keine.

Doch nun sickert langsam durch, wie die Reform der Mindestsicherung genau ablaufen soll. Laut KURIER-Informationen wird gerade ein sogenanntes Grundsatzgesetz ausgearbeitet – dieses gibt den für die Sozialhilfe zuständigen Ländern einen Rahmen vor, in dem sie dann wiederum ein eigenes Gesetz erlassen. Laut Regierungskreisen soll das Regelkorsett „sehr, sehr eng“ sein.

Rechtlich ist dieses Vorhaben „heikel“, wie Ex-Verfassungsgerichtshof-Chef Ludwig Adamovich erklärt: „Bisher war man mit Grundsatzgesetzen sehr vorsichtig, weil es kaum Erfahrungswerte gibt, wie genau so ein Eingriff passieren darf.“ Sprich: Ob es erlaubt wäre, Ländern etwa die Höhe der Mindestsicherung für Flüchtlinge genau zu diktieren, „kann man im Vorhinein mangels Judikatur nicht sagen“, erklärt der Jurist. „Den Ländern“, fügt Verfassungsexperte Theo Öhlinger hinzu, „muss jedenfalls noch ein wenig Spielraum bleiben, eine eigenen Regelung innerhalb dieses Rahmens zu machen. Ein vom Bund verordneter fixierter Betrag wäre da wohl schwierig.“ Öhlinger und Adamovich erwarten, dass zumindest ein Land vor den VfGH zieht, um das Gesetz anzufechten.

Und das dürfte eines der drei SPÖ-regierten Länder sein, wie der bisherige Debattenverlauf zeigt – denn schwarze Länder übten keinerlei Kritik am türkis-blauen Vorpreschen. Landespolitiker erklären hinter vorgehaltener Hand, warum das so ist: Mit SPÖ und Grünen als Partner in den Landesregierungen seien derlei Kürzungen kaum umzusetzen, wiewohl Landesschwarze es gerne täten – also sei man froh, wenn der ungemütliche Teil von Kurz und Strache erledigt werde.

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