Regierung schickte Kompetenzbereinigung in Begutachtung

Regierung schickte Kompetenzbereinigung in Begutachtung
Damit sollen Zuständigkeiten des Bundes und der Länder klarer geregelt werden.

Die Regierung hat diese Woche ihren Entwurf für eine erste Entflechtung der Kompetenzverteilung in Begutachtung geschickt. Damit sollen Zuständigkeiten des Bundes und der Länder klarer geregelt werden. Die wichtigsten Fragen wie jene des Armenwesens mit der Mindestsicherung müssen freilich noch von einer Arbeitsgruppe gelöst werden.

Die derzeit zersplitterte Kompetenzverteilung führe in vielen Lebensbereichen zu Doppelgleisigkeiten, weil es keine klare Ergebnisverantwortung gebe, argumentiert Justizminister Josef Moser (ÖVP), der für die Reformen zuständig ist. "Blockademöglichkeiten" zwischen Bund und Ländern seien auch für Stillstand in vielen Bereichen verantwortlich - diese sollen nun beseitigt werden.

Schluss mit gemischter Zuständigkeit

Konkret geht es bei der Novelle um die Abschaffung des Verfassungsartikels 12, der gemischte Zuständigkeiten von Bund und Ländern regelt. So gibt in einigen Bereichen der Bund "Grundsätze" vor und die Länder erlassen eigene "Ausführungsgesetze" - damit soll Schluss sein, lautet das Ziel. Zu den Ländern wandert etwa die Zuständigkeit für die "Mutterschafts-, Säuglings- und Jugendfürsorge" (Kinder- und Jugendhilfe) oder für "natürliche Heilvorkommen" (z.B. Regelungen über Thermalwasser), zum Bund wiederum "Bevölkerungspolitik" (Maßnahmen zur Förderung von Familiengründungen und zur Hebung der Geburtenzahl).

Die großen Brocken des Artikel 12 sind im aktuellen Gesetzesentwurf aber noch ungelöst: Das Armenwesen mit der Mindestsicherung, der Krankenanstaltenbereich und das Elektrizitätswesen sollen erst bis Jahresende per Bund-Länder-Arbeitsgruppe bearbeitet werden, wie bereits nach der LH-Konferenz vor zwei Wochen verkündet worden ist.

Wer muss zustimmen?

Mit dem nunmehrigen Entwurf sollen auch wechselseitige Zustimmungsrechte zwischen Bund und Ländern reduziert werden. So entfällt etwa das Zustimmungsrecht der Bundesregierung für die Verleihung des Stadtrechts an Gemeinden. Es bleibt aber dabei, dass die Zustimmung der Bundesregierung eingeholt werden muss, wenn ein Landesgesetz bei der Vollziehung die Mitwirkung von Bundesorganen vorsieht.

Der Entwurf ist seit Mittwoch für sechs Wochen in Begutachtung. Für den Beschluss braucht es dann im Herbst eine Zweidrittel-Mehrheit im Nationalrat und damit die Zustimmung von SPÖ oder NEOS. Im Hinblick auf die vorgesehene Einschränkung der Zuständigkeit der Länder in der Gesetzgebung bzw. Vollziehung braucht es auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit.

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