Regierung einigt sich auf neue Medienförderung und mehr Transparenz

Familienministerin Susanne Raab
Inseratenvergabe öffentlicher Stellen künftig ab dem ersten Euro meldepflichtig. Neue Medienförderung soll qualitätsfördernde Rahmenbedingungen stützen.

Die Bundesregierung hat sich nach Gesprächen mit Branchenvertretern und Experten auf ein Medienpaket geeinigt. Dieses sieht verschärfte Transparenzbestimmungen bei der Inseratenvergabe öffentlicher Stellen und eine neue Medienförderung vor. Letztere soll Rahmenbedingungen unterstützten, die die Qualität des Journalismus steigern. Ein entsprechender Ministerratsvortrag wird heute, Mittwoch, im Ministerrat eingebracht.

Die Inseratenvergabe durch öffentliche Rechtsträger soll künftig lückenlos dargelegt und transparent sowie nachvollziehbar gestaltet werden. Mit dem neuen Gesetz sollen Inseratenschaltungen bzw. Medienkooperationen künftig ab dem ersten Euro gemeldet und veröffentlicht werden.

Nicht alle Medien haben Interesse an Selbstkontrolle

Bagatellgrenze

Bisher sind Inserate bis zur "Bagatellgrenze" von 5.000 Euro wie auch Schaltungen in nicht periodischen Medien von der Meldepflicht ausgenommen. Schätzungen gehen von rund einem Drittel des gesamten Werbegeldes aus, das durch die "Bagatellgrenze" und der Lücke bei nicht periodischen Medien einer Veröffentlichungspflicht entgeht. Auch werden die Daten derzeit vierteljährlich in der sogenannten Medientransparenzdatenbank äußerst undurchsichtig aufbereitet und müssen nach zwei Jahren gelöscht werden, was eine strukturierte Auswertung erschwert.

Die Regierung plant zudem, das Medienförderungssystem um einen Topf zu erweitern. Die neue Förderung soll etwa journalistische Rahmenbedingungen unterstützen, die die Qualität des Journalismus in Österreich steigern. Auch soll mehr Geld für Aus- und Weiterbildungen im Journalismus fließen.

Zu Jahresbeginn wurden noch Überlegungen gewälzt, die gesetzlich klar geregelten Medienförderungen wie etwa die Presseförderung, den Privatrundfunkfonds oder auch die heuer erstmals auszuschüttende Digitalisierungsförderung in ein einheitliches Medienförderungsgesetz mit höherem Budget zu gießen und auch reine Onlinemedien am Kuchen zu beteiligen. Dass Onlinemedien keinen Anspruch auf Fördergelder aus der neu geschaffenen Digitalisierungsförderung haben, sorgte in mehreren Stellungnahmen zum damals geschaffenen Gesetz für Unmut.

Ob reine Onlinemedien nun Anspruch auf die neue geplante Medienförderung haben, könnten Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) und die Grüne Klubobfrau Sigrid Maurer heute, Mittwoch, im Rahmen einer angekündigten Pressekonferenz klären. Auch in Hinblick auf die Zukunft der Wiener Zeitung besteht medienpolitischer Handlungsbedarf. Mit der Abschaffung der Pflichtveröffentlichungen in gedruckter Form im Amtsblatt der Zeitung geht ein wichtiges finanzielles Standbein für die älteste noch erscheinende Tageszeitung der Welt verloren. Nach APA-Informationen plant die Regierung die Einstellung der Wiener Zeitung als Tagestitel. Stattdessen soll sie monatlich in Printform erscheinen und zusätzlich als Online-Plattform geführt werden.

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