Drei Rezepte für ein besseres Gesundheitswesen

Drei Rezepte für ein besseres Gesundheitswesen
Aktuell liegen drei Modelle für die Neuaufstellung des Gesundheitssystems auf dem Tisch. Wo ihre Vor- und Nachteile liegen – und wie wahrscheinlich überhaupt eine nennenswerte Reform ist.

18 Monate haben sich die Bundesregierung gemeinsam mit Ländern und Gemeinden Zeit gegeben, um unter dem Titel „Reformpartnerschaft“ die Verwaltung effizienter und kostengünstiger zu machen. Obwohl der Reformprozess mehrere Themenfelder umfasst, dominiert kurz vor Halbzeit nur eines die öffentliche Debatte: Die Gesundheit.

Sie ist ein Paradebeispiel für ineffiziente Steuerung und Finanzierung: Hier die Länder, die für die Spitäler zuständig sind, dort die für den niedergelassenen Bereich verantwortlichen Sozialversicherungen. Dazwischen der Bund, der sich gegen die anderen Akteure kaum durchsetzen kann.

Inzwischen liegen drei Vorschläge auf dem Tisch, wie die Gesundheitsversorgung neu aufgestellt werden könnte. Ein Überblick samt Bewertung:

Alles zum Bund:

Als Erstes aus der Deckung wagte sich Salzburgs Landeshauptfrau Karoline Edtstadler (ÖVP), die im Oktober forderte, die gesamten Gesundheitsagenden, also auch die Spitäler, sollten in die Kompetenz des Bundes wandern. Später deutete auch Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) an, dass dies seine präferierte Variante wäre. „Das würde vieles vereinfachen“, sagt Thomas Czypionka, Gesundheitsökonom am IHS. „Allein schon dadurch, dass die Gesundheitsversorgung ausschließlich über Bundesgesetze geregelt würde.“ Zugleich vermisst er bei Edtstadlers Vorstoß konkretere Details. „Etwa wem dann die Spitäler gehören: Wären sie dann im Eigentum des Bundes? Kommen sie in eine Regionalgesellschaft?“ Generell, auch international, gehe jedenfalls der Trend dahin, Krankenhäuser wegen der einfacheren Finanzierbarkeit in höheren Verwaltungsebenen anzusiedeln. „Aus diesem Grund gibt es auch bei uns kaum mehr Gemeindespitäler“, so der Experte.

Alles zum Bund, aber ... :

Ein eigenes, schon etwas präziseres Positionspapier haben zuletzt Tirols Landeshauptmann Anton Mattle und sein Vorarlberger Amtskollege Markus Wallner (beide ÖVP) präsentiert. Die Gesetzgebungszuständigkeit und die überregionale Versorgungsplanung würden nach ihren Plänen zum Bund wandern, die regionale Krankenanstaltenplanung aber in der Landeskompetenz bleiben. Ausnahmen müsse es auch bei der Beteiligung der Länder an der Finanzierung öffentlicher Krankenanstalten, der Organisation der Landesgesundheitsfonds, der Organisation von Ethikkommissionen, der Vertretung von Patienteninteressen, den Regelungen zu Sonderklassen sowie Fragen der wirtschaftlichen Führung und Aufsicht geben. Angesichts der zahlreichen Sonderregelungen, die den Ländern erst recht wieder sehr viel Mitspracherecht einräumen würden, sieht Czypionka in diesem Modell „keine großen Fortschritte“ im Vergleich zum Status quo.

Versorgungsregionen: 

Geht es nach Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ), sollen die vier am Papier schon existierenden bundesländerübergreifenden Versorgungsregionen mit Leben erfüllt werden. Im Osten wären dies Wien, Niederösterreich und das Nordburgenland. Der Bund soll demnach die übergreifende Planung und Steuerung übernehmen, während die Regionen länderübergreifend umsetzen. Alle Gelder würden in diesem Modell in einem Topf zusammenfließen und je nach erbrachter Leistung verteilt werden, so Ludwig. Damit wäre auch der seit Jahren tobende Streit um die Gastpatienten vom Tisch. Ludwigs Parteikollegen in der Bundesregierung lassen Sympathie für dieses Modell durchklingen. Ein klares Nein kommt hingegen von Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ).

„Solche Versorgungsregionen machen durchaus Sinn, insbesondere für Wien und NÖ“, sagt Czypionka. Generell ist er zuversichtlich, dass es nun nach so vielen gescheiterten Versuchen zu einer spürbaren Reform kommen werde. „Früher hat man die Probleme damit gelöst, indem man einfach mehr Geld ins System gab. Das können wir uns nicht mehr leisten.“

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