Reformpartnerschaft: Vorerst keine großen Würfe

Nicht nur beim Umbau des Gesundheitssystems wälzen Bund, Länder und Gemeinden – noch – Allgemeinplätze.
Tabuthema Darmvorfall: Chirurgische Behandlung ohne künstlichen Darmausgang

Es war ein zumindest nicht alltägliches Bild: Die drei Chefs der Regierungsparteien, die Landeshauptleute, dazu die Präsidenten von Städte- und Gemeindebund. Sie alle hielten einen Vertrag in die Kameras, der all ihre Unterschriften trägt.

Der Anlass? Vor fast exakt einem Jahr paktierten die Genannten in Leogang die „Reformpartnerschaft“. Man wolle, so lautete das Ansinnen, in wesentlichen Themen wie Gesundheit, Bildung, Energie und Verwaltung Größeres voranbringen.

Die Voraussetzungen waren nicht die schlechtesten: Bund und Länder standen und stehen unter dem Eindruck eines massiven Spardrucks. Und der ist seither nicht verschwunden, im Gegenteil: Finanzminister Markus Marterbauer hat angekündigt, der Sparkurs setzt sich fort. Und auch wenn das nicht angenehm ist, bietet es – auch – Chancen für Veränderungen.

Dem nicht genug, finden die nächsten bundesweit relevanten Wahlen erst 2027 statt. Man hatte demnach vom Start der Reformpartnerschaft ein zwei Jahre währendes „Zeitfenster“, in dem in Ruhe verhandelt und reformiert werden kann.

Jugendschutz

Am Sonntag ließ Tirols Landeshauptmann Anton Mattle eine konkrete Reformidee anklingen: Österreich könnte ein einheitliches Jugendschutzgesetz bekommen. Dieses ist, wie auch das Jagdgesetz oder die Bauordnung, bis heute eine Angelegenheit, die jedes Bundesland für sich lösen darf. Mit dem Effekt, dass in Wien andere Regeln gelten als in Kärnten als in Tirol, etc. Mattle, der derzeit auch Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz ist, hat zudem durchblicken lassen, dass die Länder im Gegenzug für das bundeseinheitliche Jugendschutzgesetz bei Katastrophen schneller und unbürokratischer auf Assistenz- bzw. Hilfsleistungen von Bundesheer und Polizei zugreifen könnten. So weit die Ankündigung des Tirolers.

Doch nach dem Treffen am Montag war von konkreten Ansagen nichts zu hören.

In einem gemeinsamen Positionspapier wiederholten die Verhandlungspartner lediglich, was sie vor zwölf Monaten in Leogang ohnehin beteuert haben, nämlich: Dass „staatliche Strukturen effizienter, moderner und bürgernäher“ werden sollen.

Neu, wenn man so will, ist seither etwa, dass sich das Bundeskanzleramt federführend um den Reformprozess kümmert – eine entsprechende Stabsstelle wurde im Kanzleramt installiert.

Insbesondere in dem für die Wähler so drängenden Bereich der Gesundheitsversorgung bleibt die Reformgruppe vorerst aber weiterhin jede Ansage an die Zukunft schuldig.

Stattdessen erging man sich in Allgemeinplätzen und gesundheitspolitischen No-na-net-Positionen. Beispiele? „Ziel der Reform ist es, die Gesundheitsversorgung verstärkt am Bedarf der Patientinnen auszurichten.“ Oder „Die Zusammenarbeit zwischen den Versorgungsbereichen wird enger verzahnt, um ein integriertes System zu schaffen, das Patientinnen durchgehend begleitet.“

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