Neues Verwaltungsgericht für schnellere Urteile

Schlüsselübergabe für neues Gericht: Perl, Minister Ostermayer und BIG-Chef Gleissner (v.li.)
Wer die Entscheidung einer Behörde bestreitet, kann sich künftig an ein neues Gericht wenden.

Für Harald Perl, den Präsidenten des neuen Bundesverwaltungsgerichts, bricht ab sofort eine neue Ära an: Nach rund zwei Jahren an Vorbereitungen, ist eines der größten Gerichte Österreichs startklar. Perl bei einem Pressegespräch mit Journalisten am Freitag in Wien: „Heute und am Montag gehen wir durchs Ziel. Es ist alles nach Plan verlaufen, wir sind mit allen Arbeiten rechtzeitig fertig geworden.“

Was Perl damit ankündigt, ist für Experten eine der größten Verwaltungsreformen seit dem zweiten Weltkrieg: Jeder Bürger, jeder Wirtschaftstreibende, jeder Unternehmer, der Zweifel an einer Behördenentscheidung hat, kann ab 2014 sofort ein unabhängiges Gericht, das Bundesverwaltungsgericht, anrufen. Lange Instanzenzüge und wie Perl sagte – „politische“ Entscheidungen – fallen damit künftig weg, die Verfahren werden verkürzt. Alle Entscheidungen werden veröffentlicht; soferne nötig, etwa bei Disziplinarverfahren von Beamten, anonymisiert. Für Entscheidungen von Landesbehörden sind künftig die Landesverwaltungsgerichtshöfe zuständig, für Bundesangelegenheiten das Bundesverwaltungsgericht und für Finanzsachen das Bundesfinanzgericht.

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine breite Palette an Materien zu entscheiden: Streitfragen beim Asyl- und Ausländerbeschäftigungsgesetz, beim Datenschutz, bei der Einstufung des Behinderungs-Grades, beim Aufsteigen eines Schülers in die nächsthöhere Schulstufe, bei der Auszahlung landwirtschaftlicher Förderungen oder bei der Auftragsvergabe durch Ministerien. Von einem Landesverwaltungsgericht sind etwa Dinge zu klären, die die Gewerbeordnung betreffen.

Fälle in Schwebe

Dem Bundesverwaltungsgericht wurden fürs erste all jene Fälle übertragen, die bis zum Jahresende von den Behörden nicht entschieden wurden. Durchschnittlich sollen die Verfahren nicht länger als sechs Monate dauern. In dringenden Fällen, wenn es etwa um die Bewilligung einer Saison-Arbeitskraft oder das Aufsteigen in die nächste Schulstufe gehe, werde entsprechend rascher entschieden, sagte Vizepräsident Michael Sachs.

www.bvwg.gv.at

Verwaltungsreform: Neue Gerichte

Bundesverwaltungsgericht 450 Mitarbeiter, davon 169 Richter; eines der größten Gerichte mit Hauptsitz in Wien: Außenstellen in Linz, Graz und Innsbruck. Erwartet werden 40.000 Verfahren aus Bereichen Soziales, Umwelt, Wirtschaft, Asyl- und Fremdenrecht, Dienst- und Disziplinarrecht öffentlich Bediensteter und Datenschutz; Asylgerichtshof, Bundesvergabeamt werden in das Gericht integriert.

Landesverwaltungsgerichte Lösen die Unabhängigen Verwaltungssenate ab und sind für Landesgesetze zuständig.

Bundesfinanzgericht Entsteht aus dem Unabhängigem Finanzsenat.

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