Rechnungshof verschenkt 10.000 Euro

PK RECHNUNGSHOF: KRAKER
Unzulässige Parteispenden kommen "mildtätigem Zweck" zu Gute. Rechnungshof-Präsidentin Kraker erklärt im VIdeo, wer davon profitiert.

Dass die ÖVP zwei unzulässige Geldspenden angenommen hat, bekommt nun einen guten Zweck.

Der Rechnungshof hat die fällige 10.000 Euro-Buße fünf wohltätigen Organisationen übermittelt. Jeweils 2.000 Euro erhalten Kinderhilfswerk, Rainman's Home Autistenhilfe, Verein Contrast Sehbehinderte, Verein Autonome österreichische Frauenhäuser und das Tiroler Krebsforschungsinstitut.

Die unzulässige Zuwendung stammt aus dem Jahr 2017.

Die ÖVP nahm da zwei Mal 5.000 Euro von Bergbahn-Gesellschaften an, die mehrheitlich im öffentlichen Eigentum stehen (83 bzw. 52 Prozent).

Das ist verboten. Zusätzlich zur Weiterleitung des Geldes an den Rechnungshof musste die ÖVP in der Causa auch 10.000 Euro Geldbuße bezahlen.

Das Geld musste daraufhin via Rechnungshof an Organisationen weitergegeben werden, die „mildtätigen oder wissenschaftlichen Zwecken“ dienen. Die Entscheidung, wer von den eingereichten Institutionen profitiert, fiel per Los. 950 Vorschläge waren von der Bevölkerung gekommen, erklärte Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker in einem Video. Es war die erste Vergabe dieser Art.

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