Pharmaindustrie muss 700 relevante Arzneimittel vorrätig halten

Pharmaindustrie muss 700 relevante Arzneimittel vorrätig halten
Medikamente gegen Erkältungssymptome wie Schmerzmittel und Antibiotika sollen gelagert werden.

Die Pharmaindustrie wird dazu verpflichtet, ihre Lagerbestände für kritische Arzneimittel zu erhöhen:

Sie müsse von rund 700 wichtigen Medikamenten einen Bedarf von vier Monaten einlagern, teilte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) am Donnerstag in einer Aussendung mit. Neben Medikamenten gegen Erkältungssymptome zählen dazu auch Schmerzmittel, Antibiotika, aber auch Präparate für chronische Herz-Kreislauf- oder Lungen-Erkrankungen.

Die Lager würden in den kommenden Monaten gefüllt, sodass die Medikamente bereits in diesem Winter zur Verfügung stehen. Um den vollen Lagerstand zu erreichen, habe die Industrie zehn Monate Zeit. "Wir stellen damit sicher, dass es zu keinem Versorgungsengpass im Winter kommt", wird Rauch zitiert.

Die EU-Kommission habe die entsprechende Bevorratungs-Verordnung des Gesundheitsministeriums genehmigt.

"Bedingt zielführend"

Dem widersprach der Generalsekretär des Verbands der pharmazeutischen Industrie Pharmig, Alexander Herzog. Die Verordnung sei "eine gut gemeinte Maßnahme. Sie ist aber aus unserer Sicht nur bedingt zielführend", sagte Herzog im Ö1-Morgenjournal. Für den kommenden Winter werde sie keine Folgen haben, weil die pharmazeutische Industrie eine Vorlaufzeit von fast einem Jahr für die Bereitstellung neuer Produkte habe. "Falls es eine Auswirkung haben sollte, ob die negativ oder positiv ist, werden wir sie voraussichtlicht erst im übernächsten Winter sehen." Die pharmazeutische Industrie habe die Produktion ohnehin schon "bis zum Anschlag hochgefahren". Das Problem sei daher nicht die Produktion, sondern die Verteilung. Die Versorgung könne nur europaweit gelöst werden.

Auch Rauch betonte, dass es langfristig eine europäische Lösung erfordere, die alle Mitgliedstaaten gleichermaßen absichere. "Das werde ich in Brüssel weiterhin einfordern", so der Minister. Die Kosten, die der pharmazeutischen Industrie durch die erhöhte Arzneimittelbevorratung entstehen, können auf Antrag durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) erstattet werden, hieß es.

Kommentare