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Neue Pflicht im Sommer: Was jetzt auf tausende Familien zukommt

Was 2020 als freiwillige Corona-Hilfe begann, wird von Bildungsminister Christoph Wiederkehr deutlich ausgeweitet.
PK "NEUES IM NEUEN SCHULJAHR": WIEDERKEHR (NEOS)

Von Sophia Laura Molnárová

Für 58.600 Schülerinnen und Schüler mit geringen Deutschkenntnissen dauern die Sommerferien heuer zwei Wochen kürzer. Sie sind die Ersten, für die die Sommerschule verpflichtend wird. Laut Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos) sind heuer rund 42.800 Personen freiwillig dabei, 15.700 sind dazu verpflichtet. Zum Vergleich: Im Vorjahr nahmen 41.100 Kinder und Jugendliche teil. Der KURIER beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wer muss heuer verpflichtend an der Sommerschule teilnehmen? 

Alle Kinder, die am ersten Tag des zweiten Semesters eine Deutschförderklasse oder einen Deutschförderkurs besucht haben. Auch Kinder, die erst später im Sommersemester als sogenannte außerordentliche Schülerinnen und Schüler aufgenommen wurden, sind verpflichtet. Nicht betroffen sind Berufsschüler.

Ab wann müssen Kinder einen Förderkurs oder eine Förderklasse besuchen? 

Laut Bildungsministerium hängt das vom Ergebnis eines Tests ab: dem sogenannten MIKA-D (Messinstrument zur Kompetenzanalyse Deutsch). Diese Einstufung entscheidet darüber, ob ein Kind eine Deutschförderklasse oder einen Deutschförderkurs besucht und dadurch verpflichtend an der Sommerschule teilnehmen muss. Fällt das Ergebnis „ungenügend“ aus, kommt das Kind in eine Deutschförderklasse. Bei „mangelhaft“ besucht es einen Deutschförderkurs.

Wann findet die Sommerschule statt? 

In den letzten beiden Wochen der Sommerferien. Unterricht ist von Montag bis Freitag, jeweils am Vormittag von 8 bis 12 Uhr. Insgesamt sind das zehn Tage. Die Idee dahinter: Kinder sollen kurz vor Schulbeginn wieder in den Rhythmus kommen und vor allem wieder mehr Deutsch sprechen.

Wo findet das Ganze statt?

Die Sommerschule gibt es in ganz Österreich. Die meisten Anmeldungen gibt es in Wien (15.700) und Niederösterreich (11.100), die wenigsten im Burgenland (1.300). Insgesamt wird an 923 Standorten unterrichtet.

Was passiert, wenn ein Kind nicht zum Unterricht kommt? 

Bei schulpflichtigen Kindern gilt ein unentschuldigtes Fernbleiben als Verletzung der Schulpflicht. Bei älteren Schülerinnen und Schüler gilt das Fernbleiben als Pflichtverletzung, stellt das Bildungsministerium klar. Kommt man nicht zum Unterricht, soll das mit Verwaltungsstrafen bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Was lernen die Kinder in diesen zwei Wochen? 

Die Sprache steht im Mittelpunkt. Wissen wird gefestigt und vertieft. Kinder mit Deutschdefizit sollen wieder mehr und damit flüssiger reden – durch Projekte, Gruppenarbeiten und Gespräche. Die Lehrkräfte haben dabei viel Spielraum und können auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen.

Wer unterrichtet in der Sommerschule? 

Lehrpersonal, Lehramtsstudenten und pensionierte Pädagogen können unterrichten. Lehramtsstudenten werden vorher an Hochschulen vorbereitet und können für ihren Einsatz ECTS-Punkte bekommen. Alle melden sich freiwillig, heißt es aus dem Bildungsministerium. Zusätzlich gibt es „Buddys“: Schülerinnen und Schüler ab der fünften Schulstufe, die freiwillig mithelfen und so gleichzeitig einen Einblick in den Lehrerberuf bekommen.

Was bedeutet das für Familien?

Für viele Familien heißt das, dass die letzten beiden Ferienwochen künftig verplant sind. Die Sommerschule soll den Kindern den Einstieg ins neue Schuljahr erleichtern. Laut Bildungsministerium zeigen Studien, dass Sprachkenntnisse zur besseren Integration führen. Ob das Modell langfristig den gewünschten Effekt bringt, wird sich zeigen.

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