Üppige Personalvertreter-Zulagen: Grüne wollen vor den VfGH ziehen
Die Grünen wollen einen weiteren Anlauf starten, um die erst Ende 2025 im Nationalrat beschlossenen Zulagenerhöhungen für Personalvertreter zu Fall zu bringen. Nachdem ihr Initiativantrag im letzten Verfassungsausschuss von den Regierungsparteien niedergestimmt wurde, wollen die Grünen das neue Zulagensystem nun mithilfe des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) kippen, berichtete das Ö1-Morgenjournal am Freitag.
Dafür nötig wäre zunächst der Antrag eines Bundeslandes bzw. eines Drittels der Nationalrats- oder Bundesratsabgeordneten. "Die Regierung hat versucht, ihren Amtsmissbrauch der letzten Jahre zu legalisieren mit diesem Gesetz und offensichtlich dabei auch noch verfassungsrechtliche Fehler gemacht, und wir werden das in jedem Fall prüfen, ob das zum VfGH gebracht werden kann", erklärte Grünen-Vizeklubchefin Sigrid Maurer.
Verfassungsjurist Heinz Mayer sah im ORF-Radio Mängel des Gesetzestextes, die Höhe der Zulagen sei überzogen und unverhältnismäßig. Fragwürdig ist für ihn auch, dass die Neuregelung rückwirkend ab 2023 gilt und Personen, die in dieser Zeit höhere Zulagen erhalten haben als im neuen bundesweit einheitlichen System, diese nicht zurückzahlen müssen.
Früher Regelung per Erlass
Zulagen für die Personalvertretung im öffentlichen Dienst sind grundsätzlich nichts Neues. Durch diese sollten Nachteile ausgeglichen werden, wenn Lehrkräfte oder Mitarbeiter von Justiz oder Exekutive wegen einer Freistellung um Zulagen umfallen, die bei diese Berufsgruppen einen wesentlichen Teil des Einkommens ausmachen können.
Bis zur Gesetzesregelung Ende 2025 gab es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen per Erlass, in Salzburg wurde die Bezahlung von Zulagen nach Zweifeln an der Rechtmäßigkeit ausgesetzt. Dieser Rechtsstreit war auch Auslöser dafür, dass die GÖD sich für eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung eingesetzt hat.
In Salzburg ist laut Grünen die Zulagenhöhe durch die Umstellung von 850 auf bis zu 3.400 Euro pro Monat gestiegen. Weil die Gesetzesänderung rückwirkend seit 2023 wirkt, fallen außerdem allein in Salzburg 650.000 Euro an Rückzahlungen an. Eine Anfrage in Wien habe unterdessen ergeben, dass in der Bundeshauptstadt schon vor der Änderung unabhängig von Dienstalter oder Besoldungsgrad Zulagen um die 3.000 Euro im Monat bezahlt wurden - für die Grünen-Vizeklubobfrau ein "Skandal".
Die Grünen hatten der Zulagen-Neuregelung im Nationalrat selbst zugestimmt, laut Maurer allerdings nur, weil die Änderungen erst sehr kurzfristig eingefügt wurden.
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