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Rechnungshof wirft MFG Verstöße gegen Parteiengesetz vor

Die MFG soll ihren Rechenschaftsbericht für 2023 die Spenden-Meldung zu spät eingereicht haben. Geldbußen stehen im Raum.
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Der Rechnungshof wirft der MFG mutmaßliche Verstöße gegen das Parteiengesetz vor. Bemängelt werden die nicht fristgerechte Vorlage des Rechenschaftsberichts für das Jahr 2023 und verspätet gemeldete Spenden. Der Rechnungshof hat deshalb eine Mitteilung an den Parteien-Transparenzsenat (UPTS) erstattet, wie er am Freitag mitteilte. Der UPTS entscheidet letztlich über mögliche Sanktionen wie etwa Geldbußen.

Nachdem die MFG im oberösterreichischen Landtag vertreten ist, unterliegt sie der Rechenschaftspflicht. Der erforderliche Rechenschaftsbericht für 2023 langte aber verspätet beim Rechnungshof ein. Dafür droht gemäß Parteiengesetz eine Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro. Zudem bemängelt der Rechnungshof, dass drei Kleinspenden an die Partei in Höhe von insgesamt 700 Euro nicht wie vorgeschrieben per Quartalsmeldung sofort gemeldet wurden. Für derartige Verstöße drohen Geldstrafen bis zum Dreifachen des erlangten Betrags.

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