Erster Fall für "Transparenzsenat"

APA9851872 - 17102012 - WIEN - ÖSTERREICH: FPÖ-Fraktionsführer im Korruptions-U-Ausschuss, Harald Vilimsky, im Rahmen einer Sitzung des Nationalrates am Mittwoch, 17. Oktober 2012, im Parlament in Wien. APA-FOTO: ROLAND SCHLAGER
Die FPÖ zeigt die Grünen wegen Mitfinanzierung der Parteihomepage durch den Parlamentsklub an.

Der erste Fall für den "Parteientransparenzsenat" im Bundeskanzleramt: Die FPÖ hat die Grünen wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Spendenverbote im neuen Parteiengesetz angezeigt. Die Grünen weisen die Vorwürfe zurück. Der Senat muss nun aber klären, ob derartige Anzeigen überhaupt möglich sind und wie damit umgegangen wird. Das sagt Vorsitzender Ludwig Adamovich gegenüber der APA. Die Sitzung findet Mitte April statt.

Der Anlassfall: Seit Juli 2012 dürfen Parteien keine Spenden von ihren Parlamentsklubs und Parteiakademien annehmen. Damit soll die Zweckentfremdung der staatlichen Klub- und Akademieförderung für die Parteiarbeit verhindert werden. FP-Generalsekretär Harald Vilimsky wirft den Grünen nun einen Verstoß gegen dieses Spendenverbot vor, weil der Parlamentsklub die Homepage der Partei mitfinanziert und weil die Grüne Bildungswerkstatt die Parteiseite "Stoppt die Rechten" unterstützt.

Drittelfinanzierung

Dieter Brosz, geschäftsführender Parlamentarier der Grünen, weist das zurück: Er betont, dass die Grünen-Homepage von Partei, Klub und Bundesländern gemeinsam betrieben werde. Für das Projekt "Homepage Neu" habe es eine Drittelfinanzierung gegeben, Parteikampagnen würden von Parteimitarbeitern online gestellt, Parlamentarisches von Klubmitarbeitern. Dafür gebe es auch eine transparente Vereinbarung zwischen Klub und Partei. Und für "Stoppt die Rechten" gebe es ein eigenes Projekt bei der Grünen Bildungswerkstatt. Vom Rechnungshof seien solche Kooperationen stets akzeptiert worden, betont Brosz.

Für den Parteientransparenzsenat ist die (übrigens schon Mitte Jänner und anonym eingebrachte) Anzeige der FPÖ der erste konkrete Fall. Die Dreiergruppe unter Vorsitz des früheren VfGH-Präsidenten Adamovich wird Mitte April zu ihrer ersten formalen Sitzung zusammentreten. Bei dieser Gelegenheit muss dann auch die Frage geklärt werden, wie mit Anzeigen generell umzugehen ist. Laut Parteiengesetz fällt der Senat seine Entscheidungen nämlich "aufgrund der vom Rechnungshof übermittelten Unterlagen" - von Anzeigen Dritter ist dort keine Rede. Diesbezüglich werde man eine "Weichenstellung" vornehmen müssen, sagte Adamovich auf APA-Anfrage.

Der Senat ist für die Verhängung von Strafen nach dem neuen Parteiengesetz zuständig. Verstöße gegen die Spendenverbote können (zusätzlich zum Verfall der Spende) mit Geldstrafen bis zu 20.000 Euro geahndet werden. Regulär soll der Senat dann tätig werden, wenn der Rechnungshof bei der Prüfung der Parteibilanzen mögliche Unregelmäßigkeiten feststellt.

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