Parteien dürfen je sechs Mio. Euro in Wahlkampf stecken

Parteien dürfen je sechs Mio. Euro in Wahlkampf stecken
Begrenzung wird in Wien das erste Mal schlagend - Nur FPÖ und SPÖ kratzen an der Obergrenze

Wahlkampf kostet: Plakate, Hausbesuche oder Wählergoodys sind teuer. Allerdings darf in Wien zum ersten Mal nicht unbegrenzt wahlgekämpft werden. Das Parteienförderungsgesetz, seit 2013 in Kraft, beschränkt die Wahlwerbungskosten auf sechs Millionen Euro pro Partei. An dieser Grenze werden laut eigenen Angaben jedoch nur die FPÖ und die SPÖ kratzen.

SPÖ & FPÖ brauchen am meisten

Genaue Zahlen will man bei der Wiener SPÖ nicht nennen: "Wir haben nicht vor, das Budget völlig auszuschöpfen", meinte ein Sprecher auf APA-Anfrage. Man habe derzeit "ein bisschen" weniger als sechs Millionen Euro budgetiert, in der Dynamik einer Wahlkampfauseinandersetzung wolle man allerdings flexibel sein: "Es kann sein, dass wir im Finale noch auf Reserven zurückgreifen." Die größten Posten seien dabei Öffentlichkeitsarbeit, also Plakate, Inserate oder Social Media, Aktivitäten in den Bezirken bzw. auf der Straße - darunter fallen etwa Hausbesuche oder "Roadshows" - und Veranstaltungen wie etwa der Wahlkampfauftakt oder die Mitarbeiterkonferenz.

Die FPÖ wird die Grenze ebenfalls ausschöpfen: "Die sechs Millionen werden wir schon brauchen", so Landesparteisekretär Anton Mahdalik. Im Büro der Bundespartei, wo Wahlkampfleiter Herbert Kickl werkt, präzisierte man: Es werde so budgetiert, dass eine Reserve da ist, die gegebenenfalls eingesetzt werden könne, um auf Entwicklungen zu reagierten. Die größten Ausgabenpunkte bei den Freiheitlichen: Inserate und Plakate, Veranstaltungen sowie Give-Aways und Flugzettel bzw. Folder.

Genaue Kontrolle

Maximal dürfen die Parteien sechs Millionen Euro ausgeben, das müssen die Wahlkämpfer auch beweisen - und zwar laut Gesetz spätestens neun Monate nach dem Wahltag in einem eigenen Rechenschaftsbericht. Die Fraktionen müssen daher ihre Wahlwerbungsausgaben "geeignet" erfassen. Danach kommt es zu einer Kontrolle durch beeidete Wirtschaftsprüfer, das Ergebnis - also die Einhaltung bzw. Überschreitung der Grenze - muss der Magistratsabteilung 5 mitgeteilt werden.

Das Wiener Parteienförderungsgesetz stützt sich auch auf das Bundesgesetz: Demnach muss auf Bundesebene ein Rechenschaftsbericht, der alle Einnahmen sowie Ausgaben beinhaltet und von zwei Wirtschaftsprüfern unterzeichnet wurde, vorgelegt werden. Dieser Bericht geht an den Rechnungshof, der prüft: Wird die Wahlausgabengrenze überschritten, kann der RH Bußen verhängen. Gibt eine Partei bis zu 25 Prozent mehr aus, ist - laut Bundesgesetz - eine Geldstrafe in der Höhe von bis zu 10 Prozent des Überschreitungsbetrages zu verhängen. Wird noch mehr ausgegeben, kann die Strafe um bis zu 20 Prozent des weiteren Überschreitungsbetrages erhöht werden.

Grüne & ÖVP brauchen die Hälfte

Die Wiener Grünen sollten in diese Verlegenheit nicht kommen. Deren Wahlkampfbudget beträgt hingegen nur 2,7 Millionen Euro, erklärte eine Sprecherin. "Da ist alles drinnen", meinte sie. Die ÖVP benötigt rund drei Millionen für den Wahlkampf. Der größte Teil des Budgets fließe in die Personalkosten, erklärte Alfred Hoch, Landesgeschäftsführer der ÖVP Wien.

Grundsätzlich können bereits im Gemeinderat bzw. Landtag vertretende Parteien auf höhere Geldmittel zugreifen, als jene, die ihr Glück zum ersten Mal versuchen. Denn in Wien gibt es keine Rückerstattung der Wahlkampfkosten, dafür aber die Parteienförderung, die aber nur an Gemeinderatsfraktionen ausgeschüttet wird. Die NEOS können, als nicht im Gemeinderat vertretene Partei, daher nicht auf die Mittel der Parteienförderung zurückgreifen. Deshalb finanziert sich der pinke Wahlkampf ausschließlich über Spenden und Darlehen, wie ein Sprecher erklärte. Das bereits durchfinanzierte Minimalbudget, in dem die Kampagnen seit Juni beinhaltet sind, betrage rund 700.000 Euro.

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