Die heute angelobten Abgeordneten sollen 2021 ins angestammte Haus am Ring übersiedeln.
Die heute angelobten Abgeordneten sollen 2021 ins angestammte Haus am Ring übersiedeln. Die Pfeiler in Erdgeschoß? Sie werden weggerissen. Die Bögen? Sie verschwinden ebenfalls. Und all die Abbrucharbeiten müssen so passieren, dass sich die 1.000 Quadratmeter große Säulenhalle im Stock darüber keinen Millimeter bewegt – Seismografen messen jede Erschütterung. Während im Ausweichquartier in der Hofburg heute, Mittwoch, der neue Nationalrat angelobt wird, steht im eigentlichen Parlament, also im Bau an der Ringstraße, bei der Generalsanierung eine der heikelsten Operationen an.
In den nächsten Tagen werden zwei Drittel aller Stützen unter der Säulenhalle weggebrochen, um Platz für das 900 Quadratmeter große, von einer neuen Stahlkonstruktion geschützte Besucherzentrum zu schaffen.
240 Menschen arbeiten derzeit durchgehend auf der Großbaustelle, zu Spitzenzeiten sind es mehr als 550. Geht alles glatt, dann ist das von Theophil Hansen geplante Gebäude im Sommer 2021 technisch und statisch auf dem Letztstand. Und das bedeutet, dass die nun angelobten Abgeordneten die ersten sind, die wieder ins angestammte Domizil einziehen werden.
Abgesehen von feuerpolizeilich überfälligen Sanierungen (das Dach war marod), werden im Zuge der Sanierung auch neue Räume für Besucher, Mitarbeiter und Abgeordnete entstehen. Für einen der spektakulärsten Orte im alten neuen Parlament, nämlich das Besucherrestaurant am Dach über der Säulenhalle, laufen derzeit ebenfalls die Vorbereitungen – der Dachaufbau wird gemacht.
40.000 m² neue Böden
Die Zahlen der Großbaustelle sind durchwegs beeindruckend: 740 Fenster werden thermisch saniert, 600 Türen in Ordnung gebracht, 200 davon müssen allein aufgrund neuer Brandschutzregeln adaptiert werden. Und damit das Haus auch in Sachen Elektronik zukunftsfit bleibt, werden 40.000 Quadratmeter Böden neu verlegt.
Was Ablauf und Budget angeht, sei man im Plan, heißt es. Damit die Kosten nicht unkontrolliert steigen, hat der Gesetzgeber, also der Nationalrat, eine Kostenobergrenze von 352 Millionen Euro eingezogen.

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