Parlamentarier ohne Masken? "Was macht das für ein Bild?"

Wolfgang Sobotka
Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka will nochmals rechtliche Handhabe für etwaige Sanktionen prüfen lassen.

Die FPÖ-Mandatare trugen bei der Sondersitzung des Parlaments am Freitag bis auf FPÖ-Chef Norbert Hofer und eine FPÖ-Mandatarin keine FFP2-Masken. Und das, obwohl die Hausordnung des Hohen Hauses selbiges ab sofort vorsieht. Jedoch haben jene Parlamentarier, die keine FFP2-Maske tragen, keine Konsequenzen zu befürchten.

Ein Bußgeld, wie beispielsweise im deutschen Bundestag bei Nicht-Einhaltung der Maskenpflicht eingeführt, gibt es im österreichischen Parlament nicht. Noch nicht.

Laut Recherchen der ORF-Sendung Hohes Haus hat Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka die Möglichkeit, bei nicht Befolgung der Hausordnung Bußgelder zu verhängen. Selbiges sei auch ohne eine Änderung der Geschäftsordnung möglich, wie Verfassungsrechtsexperten Alfred Noll und Heinz Mayer gegenüber dem ORF mitteilten.

Sobotka habe den rechtswissenschaftlichen Dienst des Parlaments bereits beauftragt, alle Möglichkeit zu überprüfen. Nach mehrmaliger Nachfrage spricht sich der Nationalratspräsident für eine Sanktionsmöglichkeit bei Nicht-Einhaltung der Hausordung aus. "Was macht das für ein Bild", fragt Sobotka - auch angesichts dessen, dass man in Supermärkten oder öffentlichen Verkehrsmitteln Maske zu tragen hat.

"Wir haben uns um andere Themen zu kümmern", so Sobotka auch hinsichtlich der Pandemiebekämpfung.

Sobotka zu Masken im Parlament: Hausordnung ist einzuhalten

Danach gefragt, ob sich Bundeskanzler Sebastian Kurz nach Publikwerden der Chatprotokolle bei Vertretern der Kirche entschuldigen sollte, sagt Sobotka: "Ich glaube, dass man das Verhältnis zur Kirche im persönlichen Gespräch zu suchen hat."

Man müsse sich immer bemühen, so Sobotka, auf die Kirche als "wesentlichen Partner zuzugehen" und sich mit auseinanderzusetzen.

Ein klares "Ja", Untersuchungsausschüsse künftig öffentlich zu übertragen, kommt von Sobotka nicht. Er sei indes dafür, die Verfahrensordnung zu diskutieren. Die öffentliche Übertragung sei ein Teil dieser Diskussion, ebenso wie Vorsitzführung und Fragestellungen.

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