"Parlament verhöhnt": Rudolf Anschober im Kreuzfeuer

CORONAVIRUS-PRESSEKONFERENZ: "AKTUELLES ZUR LAGE IN ÖSTERREICH": ANSCHOBER
Gesundheitsminister fühlt sich für Infiziertenzahlen in Linz "nicht zuständig". SPÖ und FPÖ erbost

Am kommenden Samstag halten die Grünen ihren Wahlkampfauftakt für die Wien-Wahl ab. Anwesend sein wird nicht nur Bundesparteichef Werner Kogler, sondern auch Rudolf Anschober, der laut allen Umfragen beliebteste Minister der Grünen.

So gut Anschober in den Augen vieler in der Bevölkerung seinen Job macht, so viel Kritik hagelt es aus der Politik.

Juristische Schwächen

Dem Grünen wird vorgeworfen, zu sehr die mediale Bühne zu bespielen, aber die sachliche Umsetzung zu vernachlässigen. Ausdruck davon sind wiederholte juristische Schwächen von Gesetzen und Verordnungen aus dem Hause Anschober.

So wurde jenes Gesetz, mit dem eigentlich vom Höchstgericht beanstandete Verfassungswidrigkeiten repariert werden sollten, erneut vom Verfassungsdienst des Kanzleramts zerpflückt.

Gesetz für Ampel fehlt

Für die Corona-Ampel, die laut Ministerium bereits gelten soll, muss die gesetzliche Grundlage erst vom Nationalrat beschlossen werden. Dieser Umstand sorgt für harsche Kritik seitens der FPÖ. Einen „Autokraten“ nennt FPÖ-Klubchef Herbert Kickl den grünen Minister. „Anschober lädt die Fraktionen diese Woche wieder zum Kaffeeplausch und verkündet über sämtliche Medienkanäle, dass ‚sein Gesetz‘ Ende September in Kraft treten werde. Eine Vorgangsweise, die in der jüngeren Demokratiegeschichte Österreichs beispiellos ist“, wettert Kickl. Der grüne Gesundheitsminister habe „eine gänzlich untaugliche, verfassungs- und gesetzeswidrige Corona-Ampel via Pressekonferenz eingeführt“.

Antwort verweigert

Hart geht auch die SPÖ mit dem Grünen ins Gericht. Sie sieht – wie die FPÖ – das Parlament „verhöhnt“. Grund: Ex-SPÖ-Gesundheitsminister Alois Stöger stellte eine Anfrage bezüglich Schulschließungen in Linz an Anschober. Stöger wollte Infiziertenzahlen unter Schülern und Lehrern wissen, die zu den Schließungen führten. Anschobers lapidare Antwort: „Diese Fragen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts und können daher nicht von mir beantwortet werden.“

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