Ost-Lockdown bis 18. April – und was passiert dann?

Ost-Lockdown bis 18. April  – und was passiert dann?
Mit Lockerungen ist in der zweiten April-Hälfte noch nicht zu rechnen. Fragen zu Antworten zu den Maßnahmen.

Wie am Dienstag bekannt wurde, bleibt der Osten Österreichs – Wien, Niederösterreich und das Burgenland – jedenfalls bis Ende kommender Woche im Lockdown samt allgemeiner Ausgangsbeschränkung.

Aber was passiert dann – ab Montag, dem 19. April?

Einzig die Ärztekammer gab bis dato eine klare Antwort: Präsident Thomas Szekeres hat am Mittwoch eindringlich einen „Lockdown für ganz Österreich“ gefordert. „Die Situation in den Krankenhäusern und Intensivstationen ist dramatisch. Nicht nur in Wien und Ostösterreich, auch in den Bundesländern wird es bald so weit sein.“

Die Bundesregierung ist in dieser Frage noch nicht zu einem Ergebnis gekommen, das hängt auch mit der Entwicklung der Infektionszahlen zusammen, die hoch, aber stabil sind. Nach KURIER-Recherchen sollte man aber nicht mit Lockerungen in der zweiten April-Hälfte rechnen, sondern eher mit Verschärfungen (Lockdown), die dann (fast) das ganze Bundesgebiet betreffen könnten. Fix ist allerdings noch nichts.

Öffnungskommission

Mit dem bis dahin erhofften Impffortschritt (am Mittwoch wurde ein kleiner Meilenstein geschafft, jetzt sind immerhin 500.000 Menschen in Österreich dank zweiter Dosis „vollimmunisiert“) soll es dann erst Anfang Mai Öffnungsschritte geben. Dazu wird eine Kommission eingerichtet, in der die Sozialpartner ebenso vertreten sein werden wie Städte- und Gemeindebund, der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz und Vertreter der Branchen. Details soll es in der zweiten Aprilhälfte geben.

Welche Bundesländer sind derzeit im harten Lockdown?

Wien, Niederösterreich und das Burgenland, und zwar vorerst bis 18. April.

Welche Folgen hat das?

Das bedeutet Ausgangsbeschränkungen rund um die Uhr: Den eigenen Wohnbereich verlassen darf man nur aus einem der aus den bisher drei österreichweiten harten Lockdowns bekannten Gründen, also z. B. zur Arbeit zu gehen oder eine Runde zu laufen. Ein Haushalt darf nur von einer einzigen Person eines anderen Haushalts besucht werden. Sämtliche Geschäfte abseits des alltäglichen Bedarfs (z. B. Supermärkte) oder Apotheken sind geschlossen, ebenso die persönlichen Dienstleister und Freizeiteinrichtungen wie Zoos oder Museen.

Wie geht es in den Schulen im Osten weiter?

Mit der Verlängerung des Lockdowns wird auch das Distance Learning ausgeweitet. Nur die Abschlussklassen dürfen in den Präsenzunterricht – mit Unterschieden: An den 4. Klassen der Volksschulen gibt es an allen fünf Wochentagen Unterricht im Klassenzimmer, für alle anderen Schulformen gibt es Schichtbetrieb.

Gibt es zusätzliche Maßnahmen in der Ostregion?

Ja. In Wien FFP2-Pflicht an einigen Plätzen im Freien, etwa dem Donaukanal. In Niederösterreich gelten in mehreren Bezirken Ausfahrtstests.

Was gilt für die übrigen Bundesländer?

Oberösterreich, Kärnten, Salzburg, Tirol und die Steiermark sind im Lockdown light: Die Ausgangsbeschränkungen gelten von 20 Uhr bis 6 Uhr früh, es dürfen sich tagsüber zwei Haushalte treffen (maximal vier Erwachsene und sechs Kinder). Der Handel ist geöffnet, ebenso persönliche Dienstleister wie z. B. Friseure. Die Volksschulen sind (mit Tests) de facto im Normalbetrieb, die übrigen Schulstufen im Schichtbetrieb. Die Gastronomie ist wie im Osten geschlossen. Tirol hat aber eine Zusatz-Maßnahme: Das Land darf man nur mit negativem Corona-Test verlassen (ausgenommen ist nur Osttirol).

Wo herrscht relative Normalität?

Nur in Vorarlberg. Die Gastronomie durfte am 15. März öffnen, wenn auch unter Auflagen: Es herrscht Testpflicht für die Gäste.

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