Organspende: Wo welche Regeln gelten

Organspende: Wo welche Regeln gelten
Künftig soll in Deutschland jeder als Organspender gelten. Wo die Regel schon wie in Österreich gilt

In Frankreich gilt die Widerspruchslösung. Jeder Mensch ist demnach Organspender, es sei denn, er widerspricht ausdrücklich. Das kann man etwa, in dem man sich in ein nationales Register einträgt oder seine Verwandten darüber informiert.

In Norwegen dürfen die Krankenhäuser hirntoten Menschen die Organe entnehmen, so sich diese oder Angehörige nicht zu Lebzeiten dagegen ausgesprochen haben. In der Praxis werden die Angehörigen vor der Entnahme gefragt.

In Schweden muss der Verstorbene in der Regel vor seinem Tod der Organspende zugestimmt haben. Nur wenn seine Einstellung dazu nicht bekannt ist, werden die Angehörigen gefragt. Die Angehörigen können aber nicht dem Willen des Verstorbenen widersprechen.

In Dänemark gilt die Zustimmungslösung. Das heißt, die Organe können nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat. Wenn sein Wille nicht bekannt ist, kann die Familie entscheiden.

Die Schweiz hat aktuell eine sehr vergleichbare Situation wie Deutschland. Jemand muss ausdrücklich einer Organspende zustimmen. Und auch die Angehörigen können dem Wunsch des Toten entsprechend Organe zur Spende freigeben. Allerdings sei in 60 Prozent der Fälle der Wunsch des Verstorbenen auch den Angehörigen unbekannt, was die Lage sehr erschwere, so der Direktor der Stiftung Swisstransplant, Franz Immer. Eine von Swisstransplant und der Schweizerischen Ärztevereinigung unterstützte Volksinitiative fordere die Widerspruchslösung. Eine Volksabstimmung sei 2021 zu erwarten.

In Österreich gilt die Widerspruchslösung.

In Tschechien gilt die Widerspruchsregelung. Wer eine Organspende ablehnt, muss dies vor dem Tod schriftlich mit amtlich beglaubigter Unterschrift der Behörde für Gesundheitsinformation und Statistik (UZIS) mitteilen. Diese führt ein entsprechendes Register.

In Polen wird man ebenfalls nach dem Tod automatisch zum Organspender, wenn man nicht zu Lebzeiten widersprochen hat. Neben der Eintragung in einem zentralen Register genügt dazu auch eine schriftliche, unterschriebene Erklärung oder eine mündliche Willensbekundung vor zwei Zeugen.

In Belgien gilt seit über 30 Jahren die Widerspruchsregelung. Sie funktioniert nach dem Motto: Wer schweigt, stimmt zu. Demnach wird jeder belgische Staatsbürger beziehungsweise jeder Einwohner, der seit mindestens sechs Monaten im Land lebt, nach seinem Tod zum potenziellen Organspender - außer er oder sie hat zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen. Im besten Fall registrieren Bürger ihren Willen zu Lebzeiten in einem Register. Laut einer Sprecherin des Gesundheitsministeriums bitten die Ärzte vor Organentnahme allerdings die Familie um Zustimmung.

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