ÖVP vs. Falter: Volkspartei will Fälschung beweisen

Wahlgeschenke 2017
Die Türkisen legen Dokumente zu den Wahlkampfkosten vor. "Falter"-Chefredakteur Klenk sieht keinen Recherchefehler.

Nach der Falter-Veröffentlichung interner Dokumente zu Wahlkampfkosten und Parteifinanzen legt die ÖVP eine Reihe von Dokumenten offen, die Fehler beziehungsweise Manipulationen in der Berichterstattung belegen sollen. Die ÖVP übermittelte der APA ein zehnseitiges Papier, in dem entsprechende Original-Rechnungen und Saldenlisten im Faksimile einzusehen sind.

Die Partei reagiert damit auf Vorwürfe der Wochenzeitung Falter, wonach die ÖVP eine "doppelte Buchhaltung" führe, um die Wahlkampfkostenobergrenze von 7 Millionen Euro heimlich überschreiten und tatsächliche Wahlkampfausgaben verschleiern zu können.

So berichtete die Wochenzeitung, dass Unterlagen zeigten, wie die ÖVP Wahlkampfkosten - von Agenturrechnungen über Werbegeschenke bis zur Produktion von Image-Videos - aus den Wahlkampfbudgets herausrechnet und als "allgemeine Kosten" deklariert. Die ÖVP vermutet, dass die dem Falter vorliegenden Dokumente aus einem Cyberangriff stammen, bei dem bis zu 1.300 Gigabyte an Daten aus dem Computersystem der Partei abgezogen worden sein sollen.

Der Falter hat am Montag reagiert und weist den ÖVP-Vorwurf der falschen Berichterstattung über die Wahlkampffinanzen zurück. Auf APA-Anfrage kritisierte Chefredakteur Florian Klenk, dass die ÖVP die heute Vormittag veröffentlichten Informationen erst jetzt vorgelegt hat. Man habe der Partei Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben: "Ich bin mir keines Recherchefehlers bewusst."

ÖVP: Hohe Rechnung war für EU-Wahl

Aus den vom Falter angeführten Beispielen hat die ÖVP Montagvormittag "die prominentesten" herausgegriffen und will damit "den Nachweis erbringen, dass der Falter entweder (unwissentlich) falsch berichtet hat oder (wissentlich) manipulativ", wie es in dem der APA übermittelten Papier heißt.

An vorderster Stelle führt die ÖVP eine Rechnung der MediaSelect über 430.755,19 Euro an. Wie der Falter unter Berufung auf das "Rechnungseingangsbuch" der ÖVP schreibt, wurde diese am 4. Juli 2019, fünf Tage vor Beginn der Wahlkampffrist, unter dem Schlagwort "Marketing und Kampagnen" verbucht. Auf der von der ÖVP übermittelten Rechnung findet sich allerdings der Hinweis, dass es sich um Kosten der Kampagne für die EU-Wahl handelt. Die Inseratenbuchungen betreffen laut ÖVP also nicht die Nationalratswahl 2019, sondern die EU-Wahl vom 26. Mai 2019.

"Nichts Falsches berichtet"

Klenk betont diesbezüglich, dass er die Erklärung der ÖVP natürlich akzeptiere und das auch in der weiteren Berichterstattung so festhalten werde. Er kritisiert aber, dass die ÖVP das Missverständnis mit der EU-Wahl nicht von vornherein aufgeklärt hat. Denn der Falter habe bei der ÖVP bezüglich dieser Buchung angefragt. "Wir wären froh gewesen, wenn sie uns diese Rechnung gleich gezeigt hätten. Dann hätten wir das rausgenommen", betont Klenk. Außerdem habe der Falter nicht geschrieben, dass es sich tatsächlich um Kampagnenkosten für die Nationalratswahl handle. Vielmehr habe man darauf hingewiesen, wie merkwürdig ein derartig hoher Meldungseingang unmittelbar vor der Frist für die Kostengrenze sei und die ÖVP um Aufklärung gebeten, betont Klenk. "Wir haben nichts Falsches berichtet."

Weitere von der ÖVP vorgelegte Dokumenten betreffen drei am 4. Juli eingelangte Rechnungen der Alpha Medien Service über 110.000 Euro. Auch diese Kosten soll die ÖVP aus dem Wahlkampfbudget herausgerechnet haben. Auf den Rechnungen selbst findet sich als Betreff "EDV Service für 07/2019 bis inkl. 12/2019", "Infrastruktur PDV NG, Betrieb Wartung Hosting Q3/2019," sowie die Weiterverrechnung eines EDV-Geräts.

Laut ÖVP handelt es sich um laufende Betriebskosten und keine Wahlkampfkosten. Als Nachweis dafür übermittelte die ÖVP auch die entsprechenden Rechnungen aus dem ersten Halbjahr.

ÖVP vs. Falter: Volkspartei will Fälschung beweisen

Causa Kugelschreiber

Punkto ÖVP-Kugelschreiber, die im Wahlkampf 2017 und auch im Wahlkampf 2018 verteilt wurden und werden, gab die Partei Einblick in Dokumente, die 2018 an die vom Rechnungshof bestellten Wirtschaftsprüfer gemeldet wurden. Ebenfalls übermittelte die ÖVP der APA die entsprechenden Buchungen und Saldenlisten aus den Jahren 2017 und 2019. Demnach wurden die Kugelschreiber, die während des Wahlkampfs 2017 in der Höhe von 130.170,00 Euro bestellt und bezahlt wurden, auch als Wahlkampfkosten verbucht und einberechnet. Kugelschreiberkosten für den Wahlkampf 2019 in Höhe von 80.400 Euro wurden demnach auch als Wahlkampfausgaben verbucht.

Keine Informationen über gesamtes Wahlkampfbudget

Zur kolportierten Kostenaufstellung für das gesamte Wahlkampfbudget - 6,3 Millionen Euro innerhalb des für die Wahlkampfkostengrenze relevanten Zeitraums und 2,6 Millionen außerhalb - liefert das von der ÖVP übermittelte Papier keine Informationen. Diese vom Falter veröffentlichten Zahlen hat die ÖVP bisher nicht dementiert. ÖVP-Chef Sebastian Kurz betonte diesbezüglich mehrmals, dass die Vorgangsweise rechtlich korrekt sei und man die gesetzliche Obergrenze einhalte.

Laut den von der ÖVP übermittelten Dokumenten dürfte es beim Wahlkampfbudget tatsächlich eine Unterscheidung in Wahlkampf und Nicht-Wahlkampf geben. Für das "Budget NRW19 - Ausgaben" gibt es neben den Spalten Posten, Anmerkung und Zuordnung Buchhaltung nämlich auch welche mit den Bezeichnungen "Betrag SOLL - WK", "Betrag SOLL - Nicht WK" und "Gesamt".

Klenk sieht Erfolg

Am Kern der Berichterstattung hält Klenk weiter fest. Aus den dem Falter zugespielten Unterlagen geht dem Bericht zufolge einerseits hervor, dass die ÖVP 2017 - anders als bisher zugegeben - von vornherein mit der deutlichen Überschreitung der Wahlkampfkosten rechnete. Andererseits zeigen die Unterlagen auch, dass heuer zwar mit der Einhaltung der Kostengrenze budgetiert wird - statt der erlaubten sieben sollen, wie oben schon erwähnt, 6,3 Mio. Euro ausgegeben werden. Darüber hinaus würden aber eben weitere 2,6 Mio. Euro außerhalb der gesetzlichen Wahlkampfkostengrenze anfallen.

Dass die ÖVP nun beginne, nach den Spendern auch ihre Kampagnenkosten offenzulegen, werte er als Erfolg der Berichterstattung des "Falter", meinte Klenk. Die von der ÖVP angekündigte Klage ist laut Klenk noch nicht zugestellt worden. Die ÖVP hatte am Wochenende neuerlich eine Klage angekündigt.

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