Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen Umfragen der Meinungsforscherin Sabine Beinschab, die von den Türkisen beauftragt, aber vom Finanzministerium mit Steuergeld bezahlt worden sein sollen. Der laut WKStA „gravierende Tatverdacht“ umfasst „die Bestechung und Bestechlichkeit höchster Amtsträger des Landes“ sowie eine finanzielle Schädigung der Republik Österreich durch angebliche Untreue-Handlungen.
In Summe sollen an die 100 Mitarbeiter, ehemalige und aktive, von der Sicherstellung betroffen gewesen sein. Der übliche Weg zwischen zwei Behörden wäre die Amtshilfe, die WKStA holte sich die Daten aber über die Sicherstellungsanordnung – ein schärferes Instrument.
Der Grund ist, dass die Stabstellen-Mitarbeiter von Kurz laut WKStA „großflächige Löschungen von ihren elektronischen Daten vorgenommen“ hatten.
Ein Beispiel: Im Rahmen der zuvor genannten Hausdurchsuchung im Bundeskanzleramt am 6. Oktober 2021 (da wurde die Beinschab-Causa publik) sind die gesperrten Diensthandys von Gerald Fleischmann und Johannes Frischmann beschlagnahmt worden. Dabei habe sich herausgestellt, dass diese kurz davor durch neue ausgetauscht worden seien, schildert die WKStA in ihrer Anordnung. Die alten Telefone seien auf Werkseinstellungen zurückgestellt worden, was einer Löschung gleichkommt.
Außerdem seien laut den Ermittlern in diversen eMail-Postfächern des Bundeskanzleramts massenhaft eMails gelöscht worden. Frischmanns Postfach etwa sei von 10. Jänner 2020 bis 3. August 2021 gelöscht worden. Löschungen seien auch in der Presseabteilung des Finanzministeriums durchgeführt worden – dort arbeitete ein weiterer Beschuldigter in der Causa, Johannes Pasquali.
„Angesichts dieser Umstände ist naheliegend, dass die umfassenden Löschungen als Sicherungsmaßnahme vor befürchteten Hausdurchsuchungen stattfanden“, heißt es in der Anordnung weiter. Auch Frischmann soll Beinschab vorab gesagt haben, „dass es Hausdurchsuchungen im Umfeld der ÖVP geben werde, es aber nichts mit ihr zu tun habe“.
Nachdem die Hauptakteure in der Causa ihre Spuren beseitigt haben sollen, baut die WKStA nun offenbar darauf, dass andere Mitarbeiter aus dem Kommunikationsbereich weniger sorgfältig waren – und sich in deren Postfächern noch entsprechende Mails finden. Etwa, wenn jemand im Cc. als Mit-Empfänger angeführt war. Die WKStA dürfte auf Zufallsfunde aus sein, die sie in ihren Ermittlungen weiterbringen sollen.
So heißt es in der Begründung der Anordnung: „Durch die Sicherstellung der eMail-Postfächer sowie der weiteren Daten der genannten Mitarbeiter, in denen Löschungen allenfalls nicht vollzogen wurden, ist zu erwarten, dass Informationen über die Auftragsvergaben und die Verwendung der Ergebnisse der Umfragen in der Öffentlichkeitsarbeit gewonnen werden können.“
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