"Pietätlos": ÖVP kritisiert Lieferung privater Pilnacek-Chats an den U-Ausschuss

"Pietätlos": ÖVP kritisiert Lieferung privater Pilnacek-Chats an den U-Ausschuss
Fraktionsführer Andreas Hanger ortet "schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre". Die Behörde verteidigt sich.

Die Lieferung von privaten Chats des ehemaligen Spitzenbeamten Christian Pilnacek an den U-Ausschuss, der die Ermittlungen nach seinem Tod 2023 untersucht, sorgt für heftige Empörung bei der ÖVP. 

Wie berichtet, bekamen die Abgeordneten sämtliche Chats übermittelt, die auf der Smartwatch des ehemaligen Sektionschefs abgespeichert waren – darunter auch viele höchst private Nachrichten wie etwa Terminvereinbarungen mit dem Friseur. 

„Die öffentliche Behandlung privater Kommunikation eines Verstorbenen ist weder durch den Untersuchungsauftrag gedeckt noch politisch gerechtfertigt“, sagt ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger. „Sie ist pietätlos und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre dar.“ Ansonsten müsse jemand erklären, was ein Friseurtermin oder die Benachrichtigung über ein abholbereites Fahrrad mit dem Ausschuss zu tun haben. 

Wenn überhaupt politische Auffälligkeiten bestehen, dann betreffen diese höchstens Treffen mit einem Politiker der FPÖ - nicht jedoch die vielfach erhobenen Vorwürfe und Verdächtigungen, betont der Abgeordnete. 

Zugleich würden die angelieferten Chats bestätigen, was die ÖVP immer schon betont habe: „Viel Lärm um nichts“, so Hanger. Monatelang hätten andere Parteien den Eindruck erweckt, in diesen Daten würden sich Beweise für politische Einflussnahmen finden. „Diese Vorwürfe haben sich nicht bestätigt.“

Behörde: Gehört zum Untersuchungsgegenstand

Bei der zuständigen Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien ist man hingegen überzeugt davon, dass die Daten der Smartwatch Teil des Untersuchungsgegenstands des U-Ausschusses seien. Schließlich gehe es dabei auch um den Vorwurf, bei der Auswertung der Uhr durch die Polizei sei es zu Verfälschungen gekommen. 

Weiters verweist man darauf, dass die Daten im Sinne der Informationssicherheit mit der Klassifizierungsstufe 1 („Eingeschränkt“)  versehen wurden, somit also als nicht öffentlich eingestuft wurden. 

Bliebe noch die Möglichkeit von Schwärzungen: Diese seien tunlichst zu vermeiden, um die Arbeit des U-Ausschusses nicht zu behindern, betont man bei der OStA.

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