Haft in der Heimat: Österreich überstellte so viele Strafgefangene wie noch nie
Im Jahr 2025 wurden 208 Personen zur Strafvollstreckung aus Österreich in ihren Herkunftsstaat gebracht. Das ist ein Höchstwert seit Beginn der Aufzeichnungen 2013. Ein Jahr zuvor waren es 167 Personen, zehn Jahre vorher 144. Das geht aus Zahlen des Justizministeriums hervor. Dazu kamen 2025 insgesamt 394 Personen mit Einreise- oder Aufenthaltsverboten, die aus dem Strafvollzug in ihre Heimatländer gebracht wurden. Die Justiz will die "Haft in der Heimat" weiter ausbauen.
Die vermehrte Überstellung von Strafgefangenen in den Herkunftsstaat sei "ein wichtiges Anliegen, um die heimischen Gefängnisse zu entlasten und eine bessere Resozialisierung von Strafgefangenen in der Heimat zu ermöglichen", hieß es aus dem SPÖ-geführten Justizressort zur APA. Es handle sich um eine laufende Maßnahme, die noch verstärkt werden solle. Auch im Regierungsprogramm der schwarz-rot-pinken Koalition ist dieses Mittel vorgesehen. Über die neuesten Zahlen hatten zuerst die "Vorarlberger Nachrichten" berichtet.
Europäische Abkommen als Grundlage
Ein Großteil der Ersuchen und Überstellungen betreffe das EU- bzw. europäische Ausland. Rechtsgrundlage sind ein Rahmenbeschluss der Europäischen Union aus dem Jahr 2008 sowie das Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen des Europarats. "Die Überstellung in den heimatlichen Strafvollzug hängt nicht direkt mit dem Delikt zusammen, sondern vielmehr mit der Dauer der in Österreich verhängten Freiheitsstrafe", teilte das Justizministerium mit. Ein Ansuchen mache nur Sinn, wenn noch "ausreichend Strafzeit" vorhanden sei und keine bedingte Entlassung anstehe.
Die Statistik zur Strafvollstreckung im Heimatland beginnt 2013 mit 83 Einträgen. Im Jahr darauf waren es 164, nun stieg die Zahl erstmals auf über 200. Das "vorläufige Absehen vom Strafvollzug wegen Einreiseverbotes oder Aufenthaltsverbotes" ist in Paragraf 133a des Strafvollzugsgesetzes (StVG) geregelt. Haben Verurteilte die Hälfte ihrer Strafzeit (mindestens aber drei Monate) abgesessen, kann vom weiteren Vollzug abgesehen werden. Dazu muss ein Einreise- oder Aufenthaltsverbot bestehen und die Person bereit sein, ihrer Ausreiseverpflichtung unverzüglich nachzukommen. 2008 standen in dieser Kategorie 350 Fälle zu Buche. Seitdem hält sich die Zahl recht konstant, der Höchststand war 2017 mit 567 Einträgen.
Brasilien und Kirgistan als neue Partner
Neben der europäischen Ebene gibt es auch bilaterale Abkommen zur Überstellung von Häftlingen. "Priorität hat aber ein multilateraler Ansatz", hieß es von der Justiz, "also das Abschließen neuer EU-Kooperationsabkommen und die Ausdehnung des Anwendungsbereichs bestehender europäischer Vereinbarungen". Zuletzt seien etwa Brasilien und Kirgistan dem Übereinkommen des Europarats beigetreten. Es handle sich um ein "vielschichtiges Verfahren, welches die Zusammenarbeit verschiedener Sicherheits- und Justizbehörden verlangt und teilweise hoch komplexe Rechtsmaterien auf nationaler und europäischer Ebene berührt". Darum sei eine enge Abstimmung auf EU-Ebene sinnvoll.
Die Kosten für Überstellungen sind laut Ministerium "je nach individuellem Fall sehr unterschiedlich". Insgesamt "überwiegen die ersparten Haftkosten jedoch den Aufwand der Außerlandesbringungen". Nach dem Rahmenbeschluss ist der ersuchende Staat bis zur Übergabe finanziell zuständig. In Österreich kommen die entsprechenden Zahlungen aus dem Justizbudget.
Umgekehrt können natürlich auch Österreicherinnen und Österreicher aus ausländischen Haftanstalten übernommen werden. Wie oft das passiert, wird von der Justiz allerdings nicht zentral erhoben. Die Abwicklung laufe über die Landesgerichte, daher gebe es keine Gesamtzahl, hieß es.
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