„Die Aufnahmekapazitäten Österreichs und seiner Systeme sind begrenzt. Durch den enormen Zuzug sind diese Systeme bereits ausgelastet bzw. wurden die Kapazitätsgrenzen dadurch bereits überschritten. Dies wird vor allem im Bildungs-, Gesundheits- oder Sozialbereich sichtbar und spürbar und würde, ohne weitergehende Maßnahmen, den sozialen Frieden in Österreich gefährden.“
Konkret seien in den Jahren 2023 laut Regierung 9.254 schutzberechtigte Personen beziehungsweise und im Vorjahr 7.762 schutzberechtigte Personen nach Österreich gekommen.
Zwei weitere Schritte sind geplant: Alle Daten und Unterlagen, die Österreich helfen, diese harte Maßnahme gegenüber der EU-Kommission zu begründen, werden vom Innenminister gesammelt. Der Innenminister stellt den Status quo fest und macht Prognosen. Und es soll ein Integrationsbarometer klarstellen, wo die Belastung und Auswirkungen der einzelnen Systeme (u.a. Inneres, Bildung, Gesundheit, Soziales, Wohnen, Arbeitsmarkt, Wirtschaft sowie demographische Parameter) und diesbezügliche Belastungen wirklich vorherrschen.
Wie geht es jetzt weiter?
Die Bundesregierung, konkret Innenminister Gerhard Karner, hatte seine EU-Kollegen und die EU-Kommission bereits am 5. März informiert, dass Österreich diesen Schritt setzen wird. Daten und Zahlen sollen der Kommission bereitgestellt werden.
Die EU-Kommission kann nun prüfen, ob Österreich hier rechtens handelt. Sollte die EU-Kommission der Meinung sein, dass Österreichs Bildungs-, Gesundheits- oder Sozialbereich nicht wegen des Familienzuzugs überlastet ist oder eine Überlastung droht, wird sie ein EU-Vertragsverletzungsverfahren einleiten. So oder so, würde es wohl rund drei Jahre dauern, bis der Fall vor den EU-Höchstrichtern in Luxemburg behandelt wird.
Die andere Möglichkeit wäre, dass ein Schutzbedürftiger einen Antrag auf Familienzuzug stellt, den die Behörde abschlägig behandelt. Dann kann ein österreichisches Gericht angerufen werden, dieses Gericht kann sich ebenfalls an den EuGH wenden. Das würde ebenfalls rund drei Jahre zur Behandlung dauern.
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