Obergrenze für Gratistests wohl kaum kontrollierbar

Obergrenze für Gratistests wohl kaum kontrollierbar
Ab 1. April gelten neue Regeln für die Gratis-Corona-Tests. Viele Fragen, wenige Antworten. Wer künftig weiter unlimitiert testen darf, und warum das nicht kontrollierbar ist.

 „Ab 1. April wird die Teststrategie nicht einfacher, im Gegenteil“, stellt Kärntens Gesundheitsreferentin Beate Prettner (SPÖ) nach einer Sitzung von Gesundheitsministerium und Ländern fest. Sechs Tage vor dem Ende der unlimitierten Gratistest ist noch vieles offen, einiges wurde aber am Freitag fixiert.

Bereits bekannt war, dass ab 1. April pro Bundesland pro Bürger nur mehr fünf PCR-Tests und fünf Antigentests kostenlos sein werden. Klar ist nun: Hat man noch alte PCR-Tests zu Hause, dürfen maximal zehn pro Monat verbraucht werden. Noch unklar ist, wie das kontrolliert werden soll. Das sei Ländersache, heißt es vom Bund. Die Länder zeigten sich dazu am Freitag aber ratlos.

Kein Datenaustausch

Die Bundesländer gleichen die Test-Daten nicht ab, das ist auch nicht in Planung. Man kann das Limit also in einem anderen Bundesland einfach überschreiten. Ähnliches gilt wohl auch für Apotheken. Sie geben – wie schon früher – wieder die fünf kostenlosen Antigentests aus. Integrieren die Länder Apotheken aber in ihr Screening-Programm, können auch sie die Gratis-PCR-Tests anbieten.

Aber: „Alles Gurgelt“ etwa hat keinen Zugriff auf die Daten der Apotheken und umgekehrt. Wie die Nicht-Überschreitung kontrolliert werden soll, ist also unklar. Denn weder das EMS-System (in das positive Fälle eingemeldet werden) noch das EPI-Service (an das die negativen Fälle gemeldet werden und das die Zertifikate erstellt) seien dafür geeignet, sie korrespondieren nicht, erklärt ein Sprecher von Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker. Zudem seien viele nicht im ELGA-System eingetragen. Was die Kontrolle in den Apotheken erschwert.

Ausnahmen fix

Weiterhin unlimitierte Tests bekommen alle Personen rund um Pflegeheime: Besucher, Mitarbeiter, Bewohner und externe Dienstleister. Sowie Kuranstalten, Krankenhäuser, Rettungsdienste, Elementarpädagogen und betreute Kinder. Woher sie die Tests bekommen und wie der Gratistest nicht vom eigenen Gratis-Kontingent abgezogen wird, ist auch noch offen. Das Problem: „Man kann den Grund für einen Test nirgends eintragen. Es lässt sich auch nicht überprüfen, ob der Test wirklich für den Besuch im Heim gemacht wird“, so der Sprecher von Peter Hacker.

"1450 wird komplett überlastet"

Auch ausgenommen vom Kontingent sind PCR-Tests zum Freitesten und bei Symptomen. Bei Corona-Verdacht wird wieder ein Anruf bei 1450 nötig. Dort wird der Verdachtsfall ins EMS eingetragen, der „Verdächtige“ wird einer Teststelle zugewiesen und kann einen Gratis-PCR-Test machen. „1450 wird wieder komplett überlastet. Und auch die Symptome lassen sich am Telefon nicht nachprüfen“, sagt der Hacker-Sprecher. Dem Vernehmen nach hofft der Bund darauf, dass die Menschen die Wahrheit sagen.

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