Nur vier Volksbegehren schafften 100.000er-Hürde

FILE PHOTO: Banners displaying the NATO logo are placed at the entrance of new NATO headquarters during the move to the new building
"Essen nicht wegwerfen!", "Glyphosat verbieten", "Kein NATO-Beitritt" und "Nein zu Atomkraft-Greenwashing", 10 Begehren scheiterten.

Nur vier der 14 am Montag Abend zu Ende gegangenen Volksbegehren haben die für eine Behandlung im Nationalrat erforderliche Hürde von 100.000 Unterschriften erreicht.

Geschafft haben dies laut den vorläufigen Ergebnissen des Innenministeriums die Initiativen "Essen nicht wegwerfen!" (126.767 Unterschriften), "Glyphosat verbieten" (121.734), "Kein NATO-Beitritt" (109.089) und "Nein zu Atomkraft-Greenwashing" (105.955 Unterschriften).

"Essen nicht wegwerfen" fordert ein Verfassungsgesetz, wonach Lebensmittelhersteller und Supermärkte verpflichtet werden sollen, nicht mehr verkaufsfähige, aber noch genießbare Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen zu spenden. "Glyphosat verbieten" verlangt ebenfalls ein Verfassungsgesetz - in diesem Fall nach einem "ausnahmslosen Glyphosatverbot nach dem Vorbild Luxemburgs". Den Verfassungsgesetzgeber will auch die Initiative "Kein NATO-Beitritt Österreichs" bemühen und "zusätzlich zum bestehenden Neutralitätsgesetz" explizit einen Beitritt zur NATO untersagen. "Nein zu Atomkraft-Greenwashing" macht es ebenfalls nicht unter einem Verfassungsgesetz: Hier soll die Anerkennung von Atomstrom als nachhaltige Energieform durch die EU verhindert werden.

Unter der geforderten Schranke blieben dagegen die Volksbegehren "Frieden durch Neutralität" (98.123), "Energiepreisexplosion jetzt stoppen" (97.918), "Tägliche Turnstunde" (96.211),"Das Intensivbettenkapazitätserweiterungs-Volksbegehren" (91.851 Unterschriften), "Kein Elektroauto-Zwang" (80.299), "CO2-Steuer abschaffen" (72.667), "Parteienförderungen abschaffen" (71.678), "Energieabgaben streichen" (69.165), "Neutralität Österreich stärken" (65.040) und "Bist du gescheit" (43.754).

Unterschrieben werden konnten die Begehren mehr als eine Woche lang entweder online (mit elektronischer Signatur) oder vor einer Gemeindebehörde)

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