NPO-Fonds: Seniorenbund-Gruppen zahlen erhaltene Mittel zurück

NPO-Fonds: Seniorenbund-Gruppen zahlen erhaltene Mittel zurück
Bei den Rückforderungen der Covid-Zahlungen geht es um rund 2, 5 Millionen Euro. Zahlung unter Vorbehalt.

Die Seniorenbund-Gruppen werden die Corona-Förderungen für Non-Profit-Einrichtungen, die laut dem Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats (UPTS) zu Unrecht bezogen wurden, zurückzahlen. Das teilte der Bundesvorstand nach seiner Sitzung am Freitag in einer Aussendung mit. Dies geschehe aber unter Vorbehalt, wie es hieß. Sollte am Ende des Rechtsweges die UPTS-Entscheidung aufgehoben werden, werde man die Mittel zurückfordern. Dafür verlange man überdies eine Garantie.

UPTS-Urteil

 Der UPTS hatte Ende Jänner die Ansicht vertreten, dass der Seniorenbund als Teil der ÖVP zu werten ist. Die ÖVP wiederum hatte stets argumentiert, dass die in mehreren Bundesländern und Bezirken existierenden Vereine mit gleichlautendem Namen nicht Teil der Partei, sondern gemeinnützig seien. Das zuständige Vizekanzleramt schloss sich nun aber der Argumentation des UPTS an und fordert Subventionen in Höhe von knapp 2,5 Millionen zurück.

 Die Entscheidung von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) habe man mit "Erstaunen zur Kenntnis genommen", so der Seniorenbund am Freitag. Sie sei "aus mehreren Gründen" nicht nachvollziehbar und stelle eine Demotivation für Zigtausende ehrenamtliche Funktionäre dar.

 Als positiv wertet man, dass in der Erklärung des Vizekanzlers eindeutig festgehalten worden sei, dass der Seniorenbund ein gemeinnütziger Verein und somit formal antragsberechtigt gewesen sei. Ferner habe sogar das Sozialministerium selbst im Juli 2020 die Seniorenvereine zur Antragstellung aufgefordert.

Unverständlich sei die Entscheidung auch deshalb, weil rund 700 Einzelanträge des Seniorenbundes von der Bewilligungsstelle des Ministeriums (AWS) positiv entschieden wurden. Allein in Oberösterreich seien 28 Antragssteller sogar einer vertiefenden Prüfung unterzogen worden. Nicht nachvollziehen kann man seitens des Seniorenbundes auch, dass Kogler nicht die Rechtskraft der Entscheidung des UPTS abgewartet habe.

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