Aufregung um die NoVA in Österreich: Ist ein Allradantrieb zu luxuriös?

Trucks at the IAA Transportation fair in Hanover
Laut aktueller Regelung müssen Betriebe für Pick-ups mit "permanentem Allradantrieb" weiterhin NoVA bezahlen. Die Regierung feilt an einer Lösung.

Sie ist eigentlich seit 1. Juli für „kleine Nutzfahrzeuge“ abgeschafft: die sogenannte Normverbrauchsabgabe (NoVA). Sie fällt beim Kauf bestimmter Kraftfahrzeuge an, ihre Höhe ist im Regelfall von den CO2-Emissionen und dem Wert des Vehikels abhängig. 

Für welche Fahrzeuge sie weiterhin gelten soll, sorgt allerdings für Debatten in der türkis-rot-pinken Bundesregierung.

Zur Vorgeschichte: Die NoVA wurde 1992 als Luxussteuer für Motorräder und Pkw eingeführt. Türkis-Grün weitete sie 2021 auf leichte Nutzfahrzeuge wie Kastenwägen und Pick-ups aus. Nun wurde sie, um beispielsweise Handwerksbetriebe zu entlasten, von der Dreierkoalition teilweise wieder abgeschafft. Betreffen soll das rund 20.000 Betriebe und 30.000 Nutzfahrzeuge. 

Wie ÖVP-Finanzsprecher Andreas Ottenschläger Anfang Juli mitteilte, ersparen sich Unternehmen pro Fahrzeugkauf durch die NoVA-Befreiung durchaus beträchtliche Summen. Bei einem VW Crafter 35 (Kastenwagen), gehe man von 10.380 Euro Ersparnis aus, bei einem Mercedes Sprinter (Pritschenwagen) von 20.214 Euro.

Was ist eine "einfache Ausstattung"?

Doch die neue Regelung ist durchaus komplex. Die betroffenen Kraftfahrzeuge sind beispielsweise nur dann von der NoVA ausgenommen, wenn ihr Hauptzweck nicht die Personenbeförderung ist. Das gilt prinzipiell für Fahrzeuge mit mehr als drei Sitzen, wobei die Regierung darüber hinaus Ausnahmebestimmungen definiert hat.

Bei Pick-ups mit zwei Sitzreihen ist beispielsweise besonders wichtig, dass sie über eine „einfache Ausstattung“ verfügen, um von der NoVA befreit zu sein. Aber was gilt als „nicht einfach“, respektive: Ab wann sind Fahrzeuge zu luxuriös? Das Finanzministerium (BMF) hat dafür Merkmale aufgelistet. 

Bereits die erste Liste des BMF sorgte für Ärger, da unter anderem elektrische Fensterheber – in vielen Fahrzeugen Standard – nicht als „einfache Ausstattung“ klassifiziert wurden. Dieses Detail hat man behoben. Doch auch bei der aktualisierten Version der Liste, die nun tatsächlich gilt, ebben die Beschwerden nicht ab.

Einige der aufgelisteten Punkte  erschließen sich auch dem Laien. Dass Forstarbeiter nicht zwingend Luxussportfelgen, Ledersitze mit Massagefunktion oder ein Panoramadach benötigen, ist naheliegend. „Getönte Scheiben“ dürften zumindest für Diskussionsbedarf sorgen, der große Streitpunkt ist aber, dass das BMF „permanenten Allradantrieb“ nicht als „einfache Ausstattung“ einordnet. Denn bei steilerem Gelände ist dieser mehr oder minder alternativlos.

Insbesondere die ÖVP drängt nun auf eine Neudefinition, respektive eine neuerliche Überarbeitung der Liste. Man suche nun nach „der bestmöglichen“ Lösung bezüglich des Allradantriebs, heißt es aus Regierungskreisen zum KURIER. Dem Vernehmen nach sind zeitnah Gespräche anberaumt. Ob es in den kommenden Wochen zu einer Lösung kommt, ist derzeit unklar.

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