NoVA-Befreiung betrifft 30.000 Fahrzeuge pro Jahr

Klein-Lkw werden durch die neu geregelte NoVA teurer.
Der Wegfall der Normverbrauchsabgabe soll Firmen bis zu 20.200 Euro pro Wagen bringen.

Zusammenfassung

  • Seit Dienstag entfällt die Normverbrauchsabgabe für leichte Nutzfahrzeuge , von der jährlich rund 30.000 Fahrzeuge betroffen sind.
  • Die Maßnahme entlastet gezielt KMU in Österreich und spart bei bestimmten Fahrzeugkäufen bis zu 20.200 Euro.
  • Kritiker warnen vor klimaschädlichen Effekten, während die Wirtschaftskammer fehlende ökologische Lenkungseffekte der bisherigen Regelung kritisiert.

Seit Dienstag entfällt die Normverbrauchsabgabe (kurz NoVa) für leichte Nutzfahrzeuge mit Verbrennermotor. 20.000 Betriebe sollen laut dem Finanzministerium von der Neuregelung profitieren, die „Kraftfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Güterbeförderung bestimmt sind“, von der Abgabe ausnimmt.  Rund 30.000 Handwerkerfahrzeuge seien von der Neuregelung jährlich betroffen, teilte das Ministerium am Donnerstag mit. 

Mit der NoVA-Befreiung für Nutzfahrzeuge  setze man ein klares Zeichen und entlaste gezielt  Klein- und Mittelunternehmen (KMU) in Österreich, „die für Wertschöpfung sorgen, Lehrlinge ausbilden und regionale Arbeitsplätze sichern“, sagte die Staatssekretärin im Finanzministerium Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP).

Beispiele

Wie viel  Betriebe sich konkret ersparen, zeigt das Ministerium an zwei Beispielen: 

  • Beim Kauf eines VW-Transporters Crafter 35 (Bruttokaufpreis 57.000 Euro), mit 103 kw/140 PS und einem CO2-Ausstoß von durchschnittlich 245g/km beläuft sich die Ersparnis auf 10.380 Euro.
  • Bei einem Mercedes-Pritschenwagen (Sprinter) mit 140kw/190 PS Leistung (Bruttokaufpreis 60.000 Euro) und einem durchschnittlichen CO2-Ausstoß von 320 g/km sparen sich Firmen 20.214 Euro

Details lange offen

Die konkrete Ausgestaltung der Gesetzesnovelle war bis zuletzt strittig. Vor allem bei Pick-ups gab es Unklarheiten. Denn wenn solche Fahrzeuge über zwei Sitzreihen verfügen und die Bordwand nur nach hinten ausgeklappt werden kann, müssen sie  eine ausreichende Ladefläche aufweisen  und dürfen nur einfach ausgestattet sein, um von der NoVA befreit zu werden. 

Was unter „einfacher Ausstattung“ zu verstehen ist, blieb zunächst offen.  Anfang der Woche gab es Klarstellungen vom Finanzministerium. Elektrische Fensterheber oder ein Autoradio entsprechen demnach noch einer solchen Definition, elektrische Schiebetüren, Infotainmentsysteme, beheizbare Heckscheiben oder ein permanenter Allradantrieb aber nicht mehr.

Kritik an der Abschaffung der NoVA für Klein-Lkw gab es u. a. vom Verkehrsclub Österreich (VCÖ). Der auf Mobilität und Transport spezialisierte Verein sieht darin einen Beitrag zum Anstieg klimaschädlicher Förderungen.  

Die Wirtschaftskammer hält dagegen, dass ökologische Lenkungseffekte durch die 2021 auch für leichte Nutzfahrzeuge mit Verbrennermotor bis 3,5 Tonnen eingeführte NoVA ausgeblieben seien. Statt neue umweltfreundlichere Wägen anzuschaffen, die von der Abgabe nicht tangiert sind, seien alte Fahrzeuge mit höherem Treibstoffverbrauch länger genutzt worden, so die Interessensvertretung. 

Evaluierung

Die am 1. Juli in Kraft getretene Neuregelung soll im kommenden Jahr vom Finanzministerium evaluiert werden, heißt es im Gesetzestext. Gegebenenfalls könne es dann zu Anpassungen kommen. 

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