Grüne fechten Landtagswahl an

Pröll Wahlkampf Abschluss
Polit-Bombe. Die Oppositionspartei schaltet auf Attacke-Modus und ruft die Verfassungsrichter an.

Sie bezeichnen sich selbst gerne als „die einzige Oppositionspartei im Landtag“. Dieses Image wollen die Grünen offenbar mit Leben erfüllen. Zwei Monate nach der nö. Landtagswahl platzt deshalb eine Polit-Bombe: Die Grünen haben den Wahlausgang beim Verfassungsgerichtshof angefochten und verlangen eine Neuauszählung der Stimmen.

Ihre Begründung: Das derzeit in Niederösterreich gültige – und von der ÖVP favorisierte – Persönlichkeitswahlrecht „Name vor Partei“ sei nicht verfassungskonform. Bereits im Februar haben die Grünen die ÖVP wegen „Wählertäuschung“ angezeigt, weil diese auf Plakaten eine mögliche Direktwahl des Landeshauptmanns beworben hatte. Jetzt legt die Oppositionspartei ein kräftiges Schäuferl nach und stellt gleich die gesamte Landtagswahl infrage.

Kernpunkt der Wahlanfechtung ist das nur in NÖ praktizierte Prozedere, dass ein angekreuzter Name automatisch als Stimme für die Partei dieses Kandidaten gewertet wird. In der Wahlanfechtung, die dem KURIER vorliegt, heißt es, dass „der niederösterreichische Landesgesetzgeber mit einer [...] abweichenden Regelung über die Gültigkeit der Vorzugsstimme die verfassungsrechtlichen Grenzen überschritten hat.“ Zur Erklärung: Bei Nationalratswahlen kann eine Vorzugsstimme nur einem Kandidaten gegeben werden, dessen Partei man auch angekreuzt hat (siehe Zusatz). Nach Rechtsmeinung der Grünen müsse eben diese Regelung auch in Niederösterreich gelten. „Gemäß [...] Bundesverfassungsgesetz dürfen die Landeswahlordnungen die Bedingungen des Wahlrechtes [...] nicht enger ziehen als die Bundesverfassung für Wahlen zum Nationalrat.“

Neuauszählung

Die Grünen wollen nun, dass die Verfassungsrichter das NÖ-Wahlgesetz prüfen und das Wahlergebnis für nichtig erklären. Landesmanager Thomas Huber: „Wir verlangen keine Neuwahl, sondern eine Neuauszählung der Stimmen.“
Aber warum gerade jetzt? Schließlich galt das Modell „Name vor Partei“ auch schon bei der Wahl 2008. „Diesmal könnte unser Einspruch wahlentscheidend sein.

Die Absolute der ÖVP ist hauchdünn und bei uns geht es um ein mögliches fünftes Mandat.“ Jetzt seien erst einmal die Verfassungsrichter am Zug. „Das ist typisch für die Grünen. Sie wollen ein eindeutiges und klares Votum der Bevölkerung per Gericht aushebeln“, wettert ÖVP-Manager Gerhard Karner. „Aus einer ehemaligen stolzen Umweltbewegung ist eine reine Querulanten-Truppe geworden.“

Unterschiede bei den Vorzugsstimmen

Landtag Laut Landtagswahlordnung wiegt in NÖ eine Namensstimme schwerer als eine Parteistimme. Wenn einem Bewerber einer Partei auf dem Stimmzettel eine Vorzugsstimme gegeben wurde, gilt das als gültige Stimme für diese Partei – selbst wenn eine andere Partei angekreuzt wurde

Nationalrat Bei der Bundeswahl geht das nicht. Eine Vorzugsstimme kann nur einem Bewerber gegeben werden, dessen Partei man auch angekreuzt hat. Ist zusätzlich eine andere Partei am Stimmzettel angekreuzt, ist die Stimme ungültig – ein „Stimmensplitting“ ist verboten.

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