Neuer OGH-Präsident will Administration beschleunigen

Georg Kodek, Alma Zadic
Georg Kodek in Amt eingeführt, Vorgängerin Lovrek nun Professorin in Graz.

Der neue Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH), Georg Kodek, will sich für eine Beschleunigung administrativer Abläufe einsetzen, damit Entscheidungen auch schneller bei den Betroffenen ankommen. Unter anderem sollen diese auch schneller im Rechtsinformationssystem (RIS) aufscheinen, so Kodek bei seiner Amtseinführung am Dienstag. Er steht als mittlerweile 27. Präsident an der Spitze des höchsten Organs der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Er wolle - im übertragenen Sinn - ein "Präsident zum Anfassen" sein, betonte Kodek. Im Mittelpunkt stehe das Amt, nicht die Person. Lob gab es von ihm für das neue System der Bestellung der OGH-Präsidenten und Vizepräsidenten: Erstmals konnte das Justizressort den OGH-Präsidenten nicht direkt bestellen. Stattdessen wurde ein Personalsenat eingebunden, dem neben den Wahlmitgliedern des OGH-Personalsenats und des OGH-Außensenats auch die dienstälteste Präsidentin bzw. der dienstälteste Präsident eines Oberlandesgerichts angehörten. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hätte zwar bei ihrem Vorschlag an den Bundespräsidenten von der Reihung des Senats abgehen können - dies hätte aber schriftlich begründet und dokumentiert werden müssen. Die Größe des Gremiums stelle etwa sicher, dass eine Einflussnahme praktisch unmöglich sei, so Kodek.

AMSTEINFÜHRUNG OGH-PRÄSIDENT KODEK: LOVREK

Elisabeth Lovrek

"Große Herausforderungen" sieht Kodek für die gesellschaftliche Akzeptanz von Gerichtsentscheidungen. Diese erforderten Vertrauen in die Institution. Ganz generell nehme der Respekt vor Autoritäten ab, gleichzeitig gebe es eine "Tendenz zu Vereinfachung und Skandalisierung". Er nehme hier bewusst ein Beispiel aus dem Ausland: Als der US-Supreme Court seine Entscheidung zu Abtreibungen getroffen habe, seien ihm sofort parteiliche oder ideologische Motive unterstellt worden.

Leise Kritik übte Kodek an den Medien. Die Arbeit der Justiz erschließe sich nicht leicht einer medialen Berichterstattung. "Die Aufarbeitung von Entscheidungen erfordert Anstrengungen, was im Alltagsstress von Beobachtern offenbar nicht immer zu leisten ist."

Mit Kodeks Amtseinführung wurde auch seine Vorgängerin Elisabeth Lovrek offiziell verabschiedet. Sie hat Anfang März eine Professur für Zivilverfahrensrecht an der Universität Graz übernommen.

Der OGH mit seinen 60 Richterinnen und Richtern ist die oberste Instanz in Zivil- und Strafsachen und damit das höchste Organ der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Seine Entscheidungen trifft er grundsätzlich in Senaten - im Regelfall bestehen diese auf fünf, in manchen Fällen aus drei Mitgliedern. Einen (seltenen) Sonderfall bilden sogenannte verstärkte Senate: Diese werden dann gebildet, wenn bei Entscheidung einer Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung von der ständigen OGH-Rechtsprechung oder von der dazu zuletzt ergangenen Entscheidung eines verstärkten Senates abzugehen wäre bzw. wenn eine zu lösende Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung in der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nicht einheitlich beantwortet worden ist.

Das Gericht ist allerdings nicht in allen Verfahren als letzte Instanz anrufbar - Einschränkungen gibt es etwa aufgrund des Werts des Streitgegenstandes oder der Erheblichkeit der mit dem Fall verbundenen Rechtsfrage für die Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung. In Zivilsachen ist der OGH vor allem für Rechtsmittel gegen Entscheidungen von Berufungsgerichten zuständig, in Strafsachen vor allem für Nichtigkeitsbeschwerden gegen Entscheidungen von Schöffen- und Geschworenengerichten bzw. damit verbundene Berufungen. Außerdem fungiert er als Disziplinargericht für Richter und Staatsanwälte bzw. in letzter Instanz auch für Notare und Rechtsanwälte.

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