Neuer Arbeitslosenbonus im Dezember: Die Regeln im Detail

Themenbild: AMS Wien für Jugendliche / Arbeitslosigkeit / Arbeitsmarkt
Bereits im September gab es einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld. Jetzt beschloss der Nationalrat auch für Dezember eine Sonderzahlung von bis zu 450 Euro.

Bereits im September haben arbeitslose Menschen eine Einmalzahlung von 450 € erhalten, sofern sie zwischen Mai und August zumindest 60 Tage arbeitslos waren. Nun wird es einen weiteren Arbeitslosenbonus geben. Der Nationalrat hat in seiner Sitzung am Freitag auf Initiative der Koalitionsparteien eine entsprechende Novellierung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes beschlossen. Der neue Bonus ist gestaffelt: Je nach Dauer der Arbeitslosigkeit sollen zwischen 150 € und 450 € überwiesen werden.

Auch Arbeitslose, die Krankengeld beziehen, werden dieses Mal eine Einmalzahlung bekommen. Die Auszahlung soll im Dezember bzw. Jänner erfolgen. Zustimmung zur Gesetzesnovelle kam auch von Teilen der Opposition, wiewohl SPÖ und FPÖ die Einmalzahlung für unzureichend halten und auf eine allgemeine Erhöhung des Arbeitslosengeldes in der Corona-Krise pochten.

Corona-Sonderregeln

Mit der Novelle werden außerdem zwei Corona-Sonderregelungen im Bereich des Arbeitslosenversicherungsgesetzes verlängert. Dabei geht es zum einen darum, Nachteile für Personen in Altersteilzeit durch coronabedingte Unterbrechungen ihres Dienstverhältnisses oder Stundenreduktionen zu vermeiden.

Zum anderen sollen selbstständig Erwerbstätige, die ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend eingestellt haben, jedoch nach wie vor als Selbstständige pensionsversichert sind, vorübergehend weiter Arbeitslosengeld beziehen können.

150 € bis 450 €

Konkret werden Menschen, die zwischen Anfang September und Ende November mindestens 45 Tage lang Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben, einen Bonus von 450 € erhalten. Bei mindestens 30 Tagen Arbeitslosigkeit sind es 300 €, bei mindestens 15 Tagen 150 €. Die Überweisung soll automatisch mit dem Arbeitslosengeld im Dezember erfolgen.

Wem aufgrund eines längeren Krankenstands kein voller Bonus zusteht, der bekommt im Jänner eine Einmalzahlung aus der Krankenversicherung, wobei hier mindestens 47 Bezugstage Krankengeld für 150 €, mindestens 62 Bezugstage für 300 € und mindestens 77 Bezugstage für 450 € erforderlich sind. Die Kosten für die Maßnahme, die mit der Corona-Krise begründet wird, sind laut Arbeitsministerin Christine Aschbacher mit 200 Mio. € veranschlagt.

Grün-türkiser Antrag

Eingebracht wurden die neuen Bestimmungen per Abänderungsantrag von Grün-Abgeordnetem Markus Koza, der wie ÖVP-Abgeordneter Laurenz Pöttinger die zweite Einmalzahlung auch ausdrücklich begrüßte. Einer generellen Erhöhung des Arbeitslosengeldes erteilte Pöttinger hingegen eine Absage. Er wies darauf hin, dass die Nettoersatzrate aufgrund von Zuschlägen ohnehin bei durchschnittlich 64% liege. Zudem brauche es eine ausreichende Differenz zwischen Arbeitslosengeld und Löhnen.

SPÖ stimmt Einmalzahlung zu

Namens der SPÖ kündigte Markus Vogl eine Zustimmung zur Einmalzahlung an, wiewohl er die Lösung für KrankengeldbezieherInnen als „Bürokratiemonster“ bezeichnete. Zudem vermisst er eine Bestimmung, wonach die Einmalzahlung nicht gepfändet werden darf. Jede Hilfe für arbeitslose Menschen sei aber wichtig, betonte er. Seine Fraktionskollegin Verena Nussbaum wies darauf hin, dass es derzeit kaum eine Chance gebe, einen neuen Job zu finden. Auf eine offene Stelle würden mehr als fünf arbeitslose Personen kommen. Eine generelle Erhöhung des Arbeitslosengeldes würde durch höhere Konsumausgaben auch die Wirtschaft stärken, machte Nussbaum geltend.

Aschbacher: 400.000 Menschen profitieren

Arbeitsministerin Christine Aschbacher betonte, das beste Mittel gegen Armut sei, Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen. Auch in der Krise gebe es offene Stellen und würden Menschen laufend auf Arbeitsplätze vermittelt. Beim neuem Arbeitslosenbonus sind laut Aschbacher einige Anregungen aufgenommen worden. Er wird ihr zufolge mehr als 400.000 Menschen zugutekommen.
Nicht durchsetzen konnte sich die SPÖ mit einem eigenen Gesetzesantrag. Er hätte eine vorübergehende Erhöhung des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe um 30% rückwirkend ab 15. März 2020 bewirkt. Auch ein entsprechender Entschließungsantrag der FPÖ fand keine Mehrheit.

Kommentare