Bezahlte Pflegekarenz kommt ab 2014

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Die bezahlte Pflegekarenz wurde am Dienstag im Ministerrat beschlossen.

Ab Jänner kommenden Jahres sollen es Angehörige, die mit einem Pflegefall in der Familie konfrontiert sind, etwas leichter haben: Nahe Verwandte bekommen die Möglichkeit, eine bezahlte Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit (Reduktion auf mindestens zehn Wochenstunden, Anm.) für ein bis drei Monate in Anspruch zu nehmen. Das wurde am Dienstag im Ministerrat beschlossen.

Beide Leistungen werden ab der Pflegegeldstufe 3 des Angehörigen, ab Stufe 1 im Fall eines Kindes oder bei Demenz bewilligt werden. Während der Karenz wird ein einkommensabhängiges Karenzgeld bezahlt, Kranken- und Pensionsversicherung bestehen weiter. Das Karenzgeld ist so hoch, wie das Arbeitslosengeld, das der pflegende Angehörigen bekäme. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, Auszeit oder Reduktion der Arbeitszeit müssen mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Während der Karenz gibt es einen Motivkündigungsschutz, sodass weder Karenz noch Teilzeit ein Kündigungsgrund sein dürfen. Auch bei der Familienhospiz-Karenz gibt es künftig das einkommensabhängige Pflegekarenz-Geld. Derzeit übernimmt der Staat für Angehörige, die sterbende Angehörige oder schwerstkranke Kinder pflegen, nur den Aufwand für die Pensions- und Krankenversicherung.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) sagte, die Pflegekarenz solle eine Entlastung in einer schwierigen Zeit bringen, „ohne dass die Betroffenen fürchten müssen, ihren Job zu verlieren“.

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