Neue Akten im Buwog-Prozess: "Dann kann Grasser auswandern"

Karl-Heinz Grasser beim Prozesstag am 21. Juni.
Brisant klingender E-Mailverkehr: Gericht entschied noch nicht über Zulassung der neu aufgetauchten Ermittlungsakten.

Rund um den Buwog-Prozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz (FPÖ/ÖVP) und andere Angeklagte sind am Wochenende neue Unterlagen an die Öffentlichkeit gelangt. Es handelt sich um Ermittlungsakten der PolizeiStandard und Ö1 zitierten am Samstag aus einem brisant klingenden E-Mailverkehr vom September 2009, kurz nach Bekanntwerden der Buwog-Affäre.

In der Korrespondenz fragte eine Steuerberaterin den mitangeklagten Steueranwalt Gerald , ob sie Grassers Depot offenlegen dürfe, woraufhin Toifl antwortete: "Seins nicht, weil dann ist er tot. Aber das von Meischi, und da müssen wir kreativ sein." - "Wie, tot? Wie, kreativ?" - "Mausetot, dann kann er auswandern. Nicht besonders kreativ, Plan steht schon."

Welche Relevanz die Ermittlungsakten für den Prozess haben, war zunächst unklar. Grassers Anwalt Manfred Ainedter erklärte gegenüber Ö1, derzeit die über 1.000 Seiten an Unterlagen zu analysieren, inwieweit hier Dargestelltes aus dem Zusammenhang gerissen oder Entlastendes ausgelassen wurde. Belastendes für ihren Mandanten sehen Grassers Anwälte nicht.

Toifl-Verteidiger: Hat nichts mit Buwog zu tun

Toifls Verteidiger Oliver Scherbaum sagte laut Standard, die Unterhaltung habe nichts mit der Causa Buwog zu tun. Es sei um ein Mandat rund um die Familie Swarovski gegangen, das die Kanzleimitarbeiterin betreut habe. Auch Scherbaum findet in dem Polizeibericht nichts Belastendes. Die Anwälte kritisieren, dass die Polizeiermittler bei ihrer Auswertung an mehreren Stellen unzulässigerweise Beweise würdigen würden.

Die E-Mail-Korrespondenz stammt aus einem Bericht der Landespolizei Burgenland, den die Landespolizeidirektion nachgereicht hat und von der Staatsanwaltschaft in der letzten Verhandlungswoche im Juli eingebracht wurde. Dabei geht es um Dateien, die nach einer Hausdurchsuchung bei Toifl ausgewertet wurden.

Richterin muss über Berücksichtigung entscheiden

Mehrere Verteidiger haben beantragt, dass das Gericht diese Unterlagen nicht verwenden möge. Der Senat unter Vorsitz von Richterin Marion Hohenecker hat über die Anträge noch nicht entschieden. Die Verhandlung geht - mit halbtägiger Unterbrechung am 1. August - erst Mitte September weiter.

Hintergrund: Die Anklage wirft Grasser, Meischberger, Peter Hochegger und Ernst Karl Plech in dem Mammut-Prozess vor, sie hätten bei der Privatisierung der Bundeswohnungen und der Einmietung der Finanz in das Linzer Bürohaus Terminal Tower Schmiergeld kassiert. Die Beschuldigten weisen dies zurück, nur Hochegger hat ein Teilgeständnis abgelegt.

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