Nationalrat beschließt höheren Pensionszuschlag für längeres Arbeiten

Der Nationalrat hat am Mittwoch Anreize für längeres Arbeiten gesetzt. Mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen wurde damit etwa ein höherer Pensionszuschlag für jene Menschen, die über das Regelpensionsalter hinaus arbeiten. Das würde auch zunehmend gewünscht werden, zeigte sich Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) überzeugt.
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Dieser jährliche Bonus wird von 4,2 auf 5,1 Prozent erhöht und kann maximal drei Jahre lang bezogen werden. Der Bund wird - vorerst für zwei Jahre befristet - außerdem einen Teil der Pensionsbeiträge von Beschäftigten übernehmen, die neben der Pension erwerbstätig sind. Sie müssen nur für jenen Teil des Zuverdienstes Pensionsbeiträge leisten, der über der doppelten Geringfügigkeitsgrenze liegt - 2024 sind das voraussichtlich rund 1.037 Euro. Es werde ein Schritt gesetzt, um die Übergangsphase vom Erwerbs- ins Pensionsleben flexibler zu gestalten, meinte Rauch.
Opposition ist nicht einverstanden
Eine Toleranzgrenze beim erlaubten Zuverdienst wird für Personen eingeführt, die eine Korridor- bzw. Schwerarbeitspension beziehen. Wird die monatliche Geringfügigkeitsgrenze nur geringfügig überschritten, soll das nicht mehr automatisch zum Wegfall der Pensionsleistung führen. Diese Toleranzgrenze wird 2024 voraussichtlich bei rund 207 Euro liegen.
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Nicht einverstanden zeigte sich die Opposition. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) kritisierte, dass zwar keine Pensionsbeiträge, aber weiterhin etwa Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müsse. NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker bemängelte, dass noch mehr Geld ins Pensionssystem hineingeschüttet werde. SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch sah keinen Schritt hin zu einem nachhaltig gesicherten und fairen Pensionssystems. Nichts hätten jene von den Maßnahmen, die aufgrund ihrer Gesundheit nicht mehr arbeiten könnten.
Viele Menschen würden gerne aufstocken
Dass Teilzeitbeschäftigte nun außerdem einen Anspruch auf Schadenersatz erhalten, wenn ihr Arbeitgeber sie nicht von einer frei werdenden Vollzeitstelle informiert, reicht Muchitsch nicht. Er forderte einen Rechtsanspruch für Teilzeitbeschäftigte, auf Vollzeit umzustellen, wenn eine Stelle im Betrieb frei wird. Die meisten Mitarbeiter würden sowieso mitbekommen, wenn eine Stelle frei werde, so Belakowitsch. Viele Menschen in Teilzeit würden gerne aufstocken, aber nichts von den Stellen wissen, verteidigte hingegen Grünen-Sozialsprecher Markus Koza die Maßnahme.
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Regelungen im Zusammenhang mit Corona wurden verlängert
Mit einem im Zuge der Debatte eingebrachten Abänderungsantrag verlängerten die Koalitionsfraktionen außerdem einige Regelungen im Zusammenhang mit Corona, die mit Jahresende ausgelaufen wären, darunter etwa jene Bestimmungen zur Durchführung von Covid-19-Tests im niedergelassenen Bereich, die nun bis Ende März laufen. Das pauschale Honorar für die Abgabe von Corona-Medikamenten erhalten Apotheken nun bis Ende Jänner. Und auch die haushaltsrechtliche Ermächtigung für den Gesundheitsminister zur Verfügung über Covid-19-Impfstoffe wird mit der Änderung weiter bestehen und bis Juni gelten. Für die Ermächtigung über Corona-Arzneimittel ist eine Frist bis Ende April 2024 vorgesehen.
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